Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Februar in der Elternzeit mit meinem ersten Kind (2 Jahre, Elterngeld Plus) Ab Februar müsste ich wieder zurück zur Festanstellung, erwarte aber im März Kind Nr. 2
Während meiner zweijährigen Elternzeit habe ich über mein Kleingewerbe Geld dazuverdient.
Bekomme ich beim nächsten Kind mein Elterngeld auf Basis meines Vollzeitjobs oder auf Basis meines Nebenverdienst?
Vollzeitjob 4000€ brutto / monatlich
Kleingewerbe während der Elternzeit 15.000€ / Jahr
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
steffiii1
am 05.06.2017, 11:26
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Hier ist der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum, das Kalenderjahr, entscheidend.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2017
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld
Auf der Basis des Nebenverdienstes.
Mal nebenbei: Kinder, die im März 2018 geboren werden sind derzeit noch nicht mal gezeugt....
von
Andrea6
am 05.06.2017, 13:09
Antwort auf:
Anspruch auf Elterngeld
Oh sorry, ich meinte Dezember ....
von
steffiii1
am 05.06.2017, 14:06