Liebe Frau Bader, mein Mann und ich planen derzeit Nachwuchs, möchten uns aber gerne vorab informieren, welche Ansprüche wir auf Elterngeld hätten. Ich habe ein recht gutes Einkommen und würde rechnerisch den Höchstbetrag bekommen können. Allerdings leben wir derzeit bis voraussichtlich November 2015 in den USA. Ich bin bei einem deutschen Unternehmen angestellt und wurde für ca. 1 Jahr ins Ausland auf verlängerte Dienstreise versendet. Ich habe weiterhin meinen Wohnort in Deutschland, werde auch in diesem Jahr immer wieder in Deutschland sein und bekomme auch weiterhin in Deutschland mein Gehalt. Allerdings muss ich mein Gehalt für die Dauer meines Aufenthaltes in den USA versteuern (anteilige Steuerbefreiung in Deutschland). Daher meine Frage: Würde mein Einkommen in dieser Zeit nach Rückkehr in Deutschland Ende diesen Jahres bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden? Vielen Dank im Voraus!
von Pollynese am 02.03.2015, 18:11