Hallo! Ich war voll berufstätig und bin mit 2 Kindern seit Oktober 2007 in Elternzeit Die Elternzeit geht eigentlich bis zum 5. November 2012 - ich fange aber bereits am 1. September 2012 in beiderseitigem Einverständis wieder bei meinem alten Arbeitgeber an zu arbeiten (1-Mann-Betrieb). Die Beschäftigung ist ein Minijob auf 400 Euro Basis. Dieser wird mir aber bereits am 1. September 2012 wieder gekündigt - Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Besteht zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wir würde dieses berechnet werden? Schöne Grüße Britta
von cuttee am 27.07.2012, 16:07