Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin bei meinem alten Arbeitgeber noch bis zum Sommer 2017 in Elternzeit. Der befristete Vertrag bei dem anderen Arbeitgeber läuft zum 1.10.2016 aus. Nun bin ich wieder schwanger. Mein Mutterschutz würde etwa am 20.10.2016 beginnen. Habe ich für die 3 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Wir haben zudem schon im letzten Jahr für Oktober eine Woche Urlaub geplant. Muss man sich den vom Amt genehmigen lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort ☺

von TenjaMaria am 08.05.2016, 08:52



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Hallo, bei AG zwei für die TZ? Ja, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2016



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Also hast Du zwei AG ? Dein Haupt-AG kann Dir nichts anbieten? ALG1 steht Dir zu bis zum neuen Mutterschutz, wenn Du zeitig alles meldest. Der Urlaub muss genehmigt werden. Fragt sich ob sich dieser Papierkrieg "lohnt" für 2,5 Wochen und das Risiko mit dem Urlaub. Du erwirbst ja im neuen Mutterschutz auch noch Urlaub, hast vielleicht noch was über aus der alten Zeit, vielleicht würde alleine das schon reichen finanziell? Beitragsfrei versichert bist Du ja eh über den alten AG.

von Sternenschnuppe am 08.05.2016, 10:34



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Hallo, Danke schon mal für die Antwort. Ja, genau, ich habe 2 AG, bei dem 2. arbeite ich seit etwa einem halben Jahr in Teilzeit. Bei dem 1. AG habe ich die Elternzeit gerade erst verlängert und ich würde da in der Pflege und im SchichtDienst arbeiten. Denke mal, dass der Chef mir dann nichts anbieten wird weil es für die Kollegen immer doppelte Arbeit bedeutet, mit Schwangeren zu arbeiten. Hatte auch schon überlegt, ob sich das für die Zeit überhaupt lohnt, Alg zu beantragen, allerdings wird der Oktober ja auch in die Elterngeld Berechnung miteinbezogen. Meine Schwiegermutter meinte, ich soll dem Amt nichts vom Urlaub sagen, da die wahrscheinlich keine großen Anstalten machen werden, mich noch zu vermitteln. Bin da aber unsicher, mache ich mich damit strafbar?

von TenjaMaria am 08.05.2016, 13:30



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Ok, Moment, bis wann und wann hast Du Deine Elternzeit verlängert ? ALG1 zählt für das neue Elterngeld eh als 0€ Und ist eh egal, da der Oktober eh rausfällt, weil schon Mutzerschutz drin ist. Für das Elterngeld zählen September und dann zurück bis 12 Monate voll sind. Seit wann arbeitest Du bei AG 2 und wann wurde das 1. Kind geboren ? Einfach in den Urlaub fahren geht nicht.

von Sternenschnuppe am 08.05.2016, 13:36



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Ich habe die Elternzeit vor etwa 4 Wochen bis zum 21.06.2017 verlängert. Meine Tochter wurde am 21.06.214 geboren. Den neuen Job habe ich seit dem 1.10.2015. Dann lohnt sich das ja gar nicht, wusste nicht, dass der Oktober nicht mit angerechnet wird, danke ☺ da wäre es teurer auf den Urlaub zu verzichten.

von TenjaMaria am 08.05.2016, 13:47



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Du beendest die laufende Elternzeit aber zum Tag vor neuem Mutterschutz, oder ? Lese ich jetzt nicht so raus bei Dir, daher die Frage. Dann bekommst Du vollen Lohn aus dem alten Vollzeitvertrag. Also, das mit dem ALG1 würde schon gehen, vielleicht nicken sie auch den Urlaub ab. Die Frage ist halt ob das den Papierberg wert ist, der da so abzuarbeiten ist. ALG1 wäre dann ja auch etwa 70% des Teilzeitgehaltes.

von Sternenschnuppe am 08.05.2016, 13:59



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Ja, genau, ich beende dann die alte Elternzeit, gehe in Mutterschutz und reiche dann die neue Elternzeit ein. Das ist ja super, dass ich da das alte Gehalt bekommen würde. Ich muss einfach dem alten AG und der Krankenkasse Bescheid geben, oder? Mit dem Alg schaue ich mal. Ich frage wegen des Urlaubs und wenn die den nicht genehmigen, dann verzichte ich darauf.

von TenjaMaria am 08.05.2016, 18:14



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Genau. Paar Wochen vorher einfach Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. Dann alles wie beim ersten Kind.

von Sternenschnuppe am 08.05.2016, 20:20



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 während Elternzeit?

Danke!

von TenjaMaria am 09.05.2016, 06:12



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