Anspruch auf ALG 1 bei bisherigem Home-Office-Job?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf ALG 1 bei bisherigem Home-Office-Job?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 13 Jahre fest angestellt bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, die letzten 12 Jahre seit Geburt meines ersten Kindes im HomeOffice in Teilzeit (zuletzt 16 Stunden). Aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen wurde mein Arbeitsverhältnis nun gekündigt. Ich habe noch ein kleines Kind, das erst im September 2014 in den Kindergarten kommen wird, sprich ich könnte bis dahin nur eine Arbeitsstelle annehmen, bei der ich wieder im HomeOffice arbeiten kann, wie ich dies bisher bei meinem jetzigen Arbeitgeber auch getan habe. Jetzt habe ich aber den Passus im Merkblatt der Agentur für Arbeit gelesen, dass ich nur Anspruch auf ALG 1 habe, wenn ich "dem Arbeitsmarkt 15 Stunden die Woche unter den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen" zur Verfügung stehe, und dass die Unterbringung aufsichtspflichtiger Kinder nachgewiesen werden muss. Da ein HomeOffice vermutlich nicht zu den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen zählt und mein Sohn in unserem hiesigen Kindergarten erst im nächsten September Chancen auf ein Platz hat (Oma &Opa stehen als Alternative nicht zur Verfügung), habe ich Angst, dass die Agentur für Arbeit mir das ALG 1 streicht. Ich bin wirklich willens, mich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, momentan kommt für mich aber außer einer Home-Office-Lösung nichts in Frage, bis der Kleine im Kiga ist. Ich würde mich in diesem Punkt gerne schlau machen, BEVOR ich das erste Gespräch in der Agentur für Arbeit habe, damit ich weiß, was mir rechtlich zusteht. Über eine Info Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Danke Cilla

von cilla am 17.11.2013, 17:07



Antwort auf: Anspruch auf ALG 1 bei bisherigem Home-Office-Job?

Hallo, ich fürchte, Home office zählt nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2013



Antwort auf: Anspruch auf ALG 1 bei bisherigem Home-Office-Job?

Es ist so, wie es im Merkblatt steht. Home-Office zählt nicht. Du kannst aber mit einer Tagesmutter überbrücken bis September.

von Sternenschnuppe am 17.11.2013, 19:03



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