Hallo Frau Bader, Folgende Problematik: Ich möchte von Voll- auf Teilzeit nach Rückkehr aus der Elternzeit arbeiten ( Beginn 08.12.17) Nun bin ich aber wieder schwanger ( neuer Beginn Mutterschutz 11.03.18) Ich habe Resturlaub aus meinem Mutterschutz 08.12.14-04.04.15-> da Frühgeburt . Aus meinem Arbeitsvertrag stehen mir 2,5 Tage pro Monat zu. Ist es a) richtig dass mir für April volle 2,5 Tage zustehen? Angenommen ja wären das 12,5 Urlaubstage aus dem Vollzeitarbeitsverhältnis( 5 Tage / 40 Stunden Woche ) Nun werde ich nur noch 10 Stunden pro Woche ( 2x 5 Stunden ) arbeiten. Wieviele Wochen Urlaub sind das im teilzeitverhälznis umgerechnet ? 6 Wochen oder aber sogar mehr - da ich ja im Vollzeitarbeitsverhältnis 8 Stunden pro Tag gearbeitet habe (8x12,5 Stunden Urlaubsanspruch ) und nun nur 5 Stunden pro Tag (5x12,5). Hier ergibt sich ja dann eine Differenz von 37,75 Stunden ... müsste diese nicht auch anteilig in Urlaub umgerechnet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort !!!!
von simba08 am 24.10.2017, 03:39