Guten Morgen Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Krankentagegeld an Sie: Ich bin selbstständig (Freelancerin) und privat krankenversichert. Aktuell bin ich unter anderem Aufgrund drohender Fehlgeburt krank geschrieben. In 2 Wochen beginnt offiziell der Mutterschutz (in der 34. Woche), wobei dieser bei Selbstständigen ja nicht wirklich eine Bedeutung hat, da ich theoretisch bis zur Geburt arbeiten könnte. Habe ich in den 6 Wochen des Mutterschutzes - wenn ich weiter krank geschrieben bin - weiterhin Anspruch auf Krankentagegeld? Meine Frauenärztin meinte, dass dieses eventuell lediglich bis zur 34. Woche gezahlt wird. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe :) !
von happygirl80 am 20.06.2016, 09:39