Frage: Anspruch Elternzeit

Hallo Frau Bader, der Vater hat ab Geburt (Feb2014) nur 2 Monate EZ beantragt und auch genommen. Steht ihm weitere Elternzeit zu, oder ist diese bereits verfallen? Danke für Ihre Antwort MfG

von Mika2014 am 10.11.2015, 11:54



Antwort auf: Anspruch Elternzeit

Hallo, er kann bis zum dritten Geburtstag mit Frist sieben Wochen erneute Elternzeit beantragen. Der Arbeitgeber muss aber zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



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