Frage: Anrechnungen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich komme noch mal auf die Verletztenrente zu sprechen. Und zwar habe ich die Elterngeldstelle persönlich angeschrieben und folgende Antwort bekommen: Sehr geehrte Frau P., die Verletztenrente zählt nicht (das nicht ist in der E-Mail unterstrichen) als Einkommen, wird aber auf das Elterngeld angerechnet. Mit freundlichen Grüßen X Was genau darf ich mir jetzt unter der Aussage vorstellen? Ziehen die mir nach Bewilligung des Elterngeld den vollen Betrag meiner Verletztenrente ab oder nur einen Prozentsatz? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen Schöne Grüße Monique

von Joschi am 24.04.2017, 19:24



Antwort auf: Anrechnungen

Hallo, es werden Einnahmen nur dann berücksichtigt, wenn Sie sie für die Elternzeit als Ersatz bekommen. Eine Rente, die durch gehend weiter bezahlt wird, nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017