Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Meine Frau bekommt eine BU-Rente von 600 Euro monatlich und verdient zusätzlich als Angestellte 1000 Euro netto monatlich. Nach §3 (1) 5. BEEG werden "Einnahmen, die der berechtigten Person als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen" auf das Elterngeld angerechnet. Gilt das auch wenn wie im Fall meiner Frau die BU-Rente als Ergänzung zum Erwerbseinkommen gezahlt wird? Wenn die BU-Rente angerechnet wird, wird dann wenigstens die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes um die Zahlungen aus der BU-Rente erhöht? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Lenni80 am 03.03.2017, 16:04