Guten Morgen! Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit bis zum 08.06.2016 eingereicht. Das Elterngeld selbst lasse ich mir auf zwei Jahre auszahlen. Wenn ich in der Elternzeit arbeiten gehe, wird dies auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld damit gekürzt - oder? Gilt dies auch noch nach einem Jahr? Der Elterngeldbezug ist ja dann rum,. nur die Auszahlung läuft noch. Ich überlege nach einem Jahr stundenweise wieder einzusteigen um ein mögliches EG bei einem möglichen weiteren Kind zu erhöhen - es wäre aber ja doof, wenn ich dafür jetzt direkt Abzüge vom aktuellen EG hätte. Kann mich hier jemand aufklären? Vielen lieben Dank bereits vorab. LG, Jessi
von Nightlight1980 am 20.10.2014, 07:58