Hallo Frau Bader,
Im März erhalte ich von meinem Arbeitgeber noch eine Tantiemen Zahlung. Wie hoch diese ist kann ich nicht sagen. Im April erhalte ich noch anteilig Urlaubsgeld. Seit dem 26.12.15 bis zum 26.09.16 beziehe ich Elterngeld. Muss ich diese Zahlungen nach Erhalt melden und Elterngeld zurück zahlen?
Viele Grüße Victoja
von
Victoja
am 12.01.2016, 20:58
Antwort auf:
Anrechnung Tantieme auf Elterngeld
Hallo,
Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Es kommt also darauf an, wie die Zahlung deklariert ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016
Antwort auf:
Anrechnung Tantieme auf Elterngeld
Solange diese Zahlungen als Einmalzahlungen deklariert sind, haben sie keine Auswirkungen aufs Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2016, 21:15