Hallo Fr. Bader, Ich bin schwanger und werde nächsten März entbinden. Das Kalenderjahr 2014 ist die Grundlage zur Berechnung des Eltergeldes. Nun bin ich eine Woche auf mein Kind krankgeschrieben, 5 Tage, wo ich jetzt Krankengeld bekomme. Macht sich das sehr bei der Berechnung des Elterngeldes bemerkbar? Und betrifft das auch das Mutterschaftsgeld? Da zählen doch die drei Monate vor Geburt oder? Vielen Dank Anne m.
von Annnnne am 15.09.2014, 17:36