Frage: Anpassung der Unterhalstufe

Hallo Frau Bader , Vielen Dank zunächst einmal, dass Sie hier so viele Fragen beantworten. Ich wurde nach der Scheidung in eine Unterhaltsklasse eingestuft. In dieser bin ich nur relativ knapp rein gerutscht. Mit meiner Partnerin habe ich nun ein Baby bekommen und nehme Elternzeit. Daraus resultiert eine geringeres Jahresnettoeinkommen welches mich in einer anderen Unterhaltsstufe eingruppieren würde. Kann ich davon Gebrauch machen? Welche Möglichkeiten habe ich? Viele Grüße AL3XAND3R

von Al3xand3r am 18.01.2018, 19:22



Antwort auf: Anpassung der Unterhalstufe

Hallo, Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltspflichtigen aus. Wenn Sie jetzt mehr haben, erfolgt eine Abstufung von idR einer Einkommenstufe pro weiteren Berechtigten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2018



Antwort auf: Anpassung der Unterhalstufe

Hallo Frau Bader, Villen Dank für die Antwort. Ich muss aber noch mal nachfrage, da ich es nicht ganz verstanden habe. Kann ich in eine andere Unterhaltsstufe weil ich mit einer anderen Partnerin ein Kind ( mein zweites ) bekommen habe oder weil mein Nettojahreseinkommen voraussichtlich unter die Grenze rutscht? Kann ich die Einstufung im Voraus vornehmen? Oder muss ich die Dezember Abrechnung 2018 abwarten und dann für das folgende Jahr die Anpassung machen? Mit freundlichen Grüßen Al3xand3r

von Al3xand3r am 20.01.2018, 10:19