Hallo,
Mein Sohn ist am 08.07.17 geboren und ich bin 2 Jahre in Elternzeit. Mein Bezug für das Elterngeld, habe ich nur für das 1 Jahr genommen. Die letzte Zahlung ist Anfang Juni. Nun fang ich an mich zu bewerben, für ein 450€ Job. Darf ich schon am 07.06.18 anfangen zuarbeiten, damit ich nicht ein Monat ohne Geld bin?
von
Tapsy2011
am 20.04.2018, 11:07
Antwort auf:
Auf Geringfügig arbeiten, im letzten Monat des Elterngeldes
Hallo,
schauen Sie auf den EG-Bescheid, wie lange das EG gewährt wird. Erst danach kann man arbeiten ohne Anrechnung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Auf Geringfügig arbeiten, im letzten Monat des Elterngeldes
Kannst du machen, wird dann aber bei der letzten Elterngeldzahlung angerechnet.
von
chrissicat
am 20.04.2018, 22:32
Antwort auf:
Auf Geringfügig arbeiten, im letzten Monat des Elterngeldes
du musst jede tätigkeit bis zu 30 h, ob beim alten AG oder bei einem andren, vom akutellen AG VORHER genehmigen lassen!
von
mellomania
am 22.04.2018, 07:34