Frage: Angst vor nicht rückerstattung

Hallo.. Meine Tochter ist 3 Jahre alt und geht in den Kindergarten seit 01.08.2016. Den Antrag auf komplettübernahme der Kindergartengebühren (ausser Essensgeld) habe ich erst Anfang September 2016 bei der Stadt Gestellt,die hatten echt irre lange Bearbeitungszeit. Gestern hatte ich Bescheid bekommen das der Antrag bewilligt wurde, da ich aufgrund meiner Multiple Sklerose momentan nicht arbeiten kann und wir deswegen nicht genug Einkommen haben. Meine Angst ist nun,dass ich das ausgelegte Geld was ich an den Kindergarten gezahlt habe für August bis Dezember nicht zurück bekomme. Da steht nämlich nix in dem Schreiben von. Wir sind für diesen Monat schon jetzt im Minus und ich habe Angst das Geld nicht zurück zu bekommen... Jetzt rechnet die Stadt auch direkt mit den Kindergarten ab sprich ich muss nix mehr überweisen.. Wie sehten Sie das? Bekomme ich die ausgelegte Kindergartengebühren zurück? Denn ich kann ja nix für die lange Bearbeitungszeit der Anträge und das Geld müsste ja an den Kindergarten in dieser Zeit... Ich kann erst am Montag früh anrufen aber ich bin richtig nervös denn es geht um 4x 146€ Bitte um Rat Habe ich einen rechtsanspruch auf die erstattung des bereits gezahlten geldes? Im bescheid steht bewilligter zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017 Muss ich direkt an den träger des kindergartens wenden? Oder an die stadt Das geld habe ich die 4 monate mir immer geliehen von meiner mutter und direkt an den träger gezahlt. Ich wollte ihr, da ich eigentlich davon ausgegangen bin das ich es wiederbekomme im Januar meine Schulden zurück Zahlen Bin richtig entsetzt das im bewillugungsbescheid nix von drin steht von der rückzahlung Aber eigentlich müsste es doch auch schon aufgrund der langen Bearbeitungszeit mehreren familien so gehen Bitte um rat Danke

von Meriam2013 am 17.12.2016, 12:42



Antwort auf: Angst vor nicht rückerstattung

Hallo, der bewilligte Zeitraum ist doch von August an...also kein Problem...kann natürlich wieder dauern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2016



Antwort auf: Angst vor nicht rückerstattung

Im bescheid steht bewilligter zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017, das ist ja der Zeitraum in dem die Tochter zum Kindergarten ging und die Kosten angefallen sind. Da kannst du mit der kompletten Erstattung rechnen. Hast du im Antrag deine Kontonummer für die Rückerstattung angegeben? Ruf einfach am Montag den oder die Sachbearbeiter(in) an und frage nach. Und dann die Überweisungen an den Kindergarten stoppen bei der Bank, außer natürlich das Essensgeld.

Mitglied inaktiv - 17.12.2016, 12:57



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