Hallo Frau Bader, mein AG verlangt von mir und einigen anderen Mitarbeiterinnen, dass wir uns im Selbststudium zu Hause weiterbilden, um zeitnah eine ECDL-Prüfung abzulegen. Mit keinem von uns wurde ein persönliches Gespräch dazu geführt, sondern die Anweisung kam per interner Mail in der letzten Woche. Wir sollten uns über Wikipedia erkundigen, was ECDL bedeutet, was sich dahinter verbirgt usw. Unterlagen o. ä. werden uns nicht zur Verfügung gestellt. Es können uns für 22 Mitarbeiterinnen 3 Lern-DVDs für insgesamt über 20 Mitarbeiterinnen bereitgestellt werden. Wir sollen in 2 Wochen Bescheid geben, wann und wie lange wir diese DVDs für das Selbststudium benötigen und wann wir die Prüfung ablegen werden. Keiner von uns weiß, was auf ihn zukommt, welchen Umfang das Selbststudium umfassen wird. Leider beißen wir hier im Unternehmen auf Granit, Nachfragen werden mit der Aussage abgeschmettert „Alles, was für sie wichtig ist, steht in dem Schreiben.“ Wir Kolleginnen untereinander haben uns verständigt, und aus den verschiedensten Gründen (viele haben kleine Kinder und abends einfach wenig Zeit für das Selbststudium bei Vollzeitjob, einige haben große gesundheitliche Beschwerden – entweder selbst oder wie bei mir im unmittelbaren Familienumfeld und wieder ein paar haben daheim nicht mal PC-Technik) wäre es für uns alle sinnvoll, wenn wir uns freitags nach dem regulären Feierabend in der Firma in einen Klassenraum mit PC-Technik setzen und dies gemeinsam erarbeiten würden. Leider wurde uns dieses untersagt. Nun fragen wir uns, ob unser AG uns zwingen darf, dass wir in unserer Freizeit diese Fortbildung wahrnehmen müssen oder ob er sich da auf dünnem Eis bewegt. Vielleicht kann uns jemand helfen. Vielen Dank.
von le1973 am 17.04.2012, 07:56