Angestelltenverhältnis und Regelungung bei Krankheit des Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angestelltenverhältnis und Regelungung bei Krankheit des Kindes

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Vertretungslehrerin bei der Bezirksregierung Düsseldorf angestellt und erhalte auch auf Nachfragen bisher keine Antwort darauf, wie die Regelung bei Krankheit meiner Kinder ist. Meine Kollegen sind alle verbeamtet und schildern mir, es stünden mir nur 5 Tage Sonderurlaub aufgrund der Erkrankung von Kindern zu, egal wie viele Kinder ich hätte. es bestehen sogar Zweifel an der Anzahl der Tage, weil ich nur in Teilzeit beschäftigt bin. Wissen sie zufällig, wie das rechtlich im Anstellungsverhältnis bei der Bezirksregierung ist? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es eine andere Regelung geben soll, als bei anderen Angestellten und frage mich auch, was ich denn machen/beantragen kann, wenn meine Kinder doch häufiger krank sind!? Oder gibt es eine Art Recht auf unbezahlten Sonderurlaub aufgrund von Erkrankungen der Kinder? Der Weg vieler Kollegen, sich selbst krank schreiben zu lassen, kommt für mich nicht guten Gewissens in Frage. es kann doch nicht sein, dass angestellte Eltern dazu genötigt werden illegal zu handeln, nur damit sie ihre kranken Kinder versorgen können. Kennen sie legale Wege bei Erkrankung der Kinder oder eine Informationsquelle, die ich noch nutzen kann? Vielen Dank für Ihre Antwort und mit herzlichen Grüßen Amondine

von Amondine am 07.02.2011, 09:37



Antwort auf: Angestelltenverhältnis und Regelungung bei Krankheit des Kindes

Hallo, Sie sind normaler Arbeitnehmer, kein Beamter? Sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Dann besteht ein Anspruch nach SGB! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2011



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