Liebe Frau Bader,
wie der Titel bereits sagt, ich bin teils angestellt (50% Stelle) und arbeite nebenbei als Freiberufler.
Dass ich 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz bin und dadurch nicht arbeiten darf, ist klar.
Unklar ist jedoch ob dies auch für meine freiberufliche Tätigkeit gilt.
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Amelie
von
Bobby_Car
am 29.10.2013, 09:32
Antwort auf:
Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz
Hallo,
Nein, da gilt es nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2013
Antwort auf:
Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz
Freiberuflich darfst du noch während der Presswehen und im Wochenbett arbeiten.
von
Pamo
am 29.10.2013, 10:21
Antwort auf:
Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz
:o) Hört sich gut an obwohl ich da bestimmt andere Sorgen haben werde ;o)
Danke!
LG
von
Bobby_Car
am 29.10.2013, 11:36