Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz

Liebe Frau Bader, wie der Titel bereits sagt, ich bin teils angestellt (50% Stelle) und arbeite nebenbei als Freiberufler. Dass ich 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz bin und dadurch nicht arbeiten darf, ist klar. Unklar ist jedoch ob dies auch für meine freiberufliche Tätigkeit gilt. Vielen Dank im Voraus! MfG Amelie

von Bobby_Car am 29.10.2013, 09:32



Antwort auf: Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz

Hallo, Nein, da gilt es nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2013



Antwort auf: Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz

Freiberuflich darfst du noch während der Presswehen und im Wochenbett arbeiten.

von Pamo am 29.10.2013, 10:21



Antwort auf: Angestellt und Freiberufler: Arbeiten in der Mutterschutz

:o) Hört sich gut an obwohl ich da bestimmt andere Sorgen haben werde ;o) Danke! LG

von Bobby_Car am 29.10.2013, 11:36



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