Sehr geehrte Frau Bader, gibt es irgendwelche Richtlinien, wie hoch die angemessene Vergütung für eine selbstgewählte (nicht verwandte) Haushaltshilfe sein dürfen / können, die von der KK erstattet werden müssen. In SGB V ist die Rede von einer "angemessenen" Vergütung, was aber, wenn da die KK einen Stundenlohn vorgibt, zu dem es unmöglich ist, jemanden zu finden (z.B. 6,- € pro Stunde max. in einem Umkreis, wo Haushaltshilfen für gewöhnlich 10-12,- € bekommen), aber bereit wären, für von ihnen selbst bestimmte, dem Haushalt und Kind fremde und wechselnde Praktikanten einen um über 50% höheren Stundensatz zu zahlen. Müsste ich für die Haushaltshilfe nicht zusätzlich zum Stundenlohn noch Sozialversicherungsbeiträge abführen? Danke!
von Kunderella am 16.05.2011, 11:49