Hallo Frau Bader, folgender Fall: Nach der Trennung verweigert die Kindsmutter dem Kindsvater den Umgang mit den gemeinsamenen Kindern schon seit Monaten. Das zur Hilfe aufgerufene Jugendamt gab ein Gutachten über das Kindswohl in Auftrag, welches jetzt aber von der Kindsmutter kurzfristig mit dem Argument der "Befangenheit" des Gutachters abgelehnt wurde. Wie groß sind die Chancen, dass die KM damit durchkommt - theoretisch könnte man das Verfahren mit solchen Einwendungen in die Länge ziehen bis die Kinder stark vom Vater entfremdet werden. Haben Sie eine Idee, ob so etwas vom Gericht ernst genommen wird oder einen Rat wie man am besten vorgeht? LG Pamo
von Pamo am 25.02.2015, 11:52