Angaben von Bruttolohn Lebenspartner

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Angaben von Bruttolohn Lebenspartner

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe sie können mir helfen. Ich lebe mit meinem Partner zusammen. Wir haben zusammen ein Kind. Er hat noch ein Kind für das die ehemalige Partnerin Unterhaltsvorschuss vom JA bekam. Er wird im Dezember 2015 nun 12 Jahre alt. Jetzt haben wir Post bekommen in der sie erneut bevor er 12 wird, einen Antrag auf 192 Euro gestellt hat. Er soll jetzt seinen Lohn angeben und es steht drin das der Lebenspartner ebenfalls seinen Lohn angeben muss. Ich habe aber doch nichts mit dem Kind zu tun? Wir sind nicht verheiratet und auch nicht eingetragene Lebenspartner. Warum soll ich meinen Lohn angeben? Wir haben doch ein gemeinsames Kind und er verdient nicht mehr als 1150 Euro netto. Ich mehr, aber sehe es nicht ein hier Geld einer Frau in den Rachen zu schmeissen die nie arbeiten war und dem Jugendamt erst recht nicht. Wie kann ich mich da verhalten. Muss ich das angeben?

von Maus77blau am 25.09.2015, 18:00



Antwort auf: Angaben von Bruttolohn Lebenspartner

Hallo, ich als Viel-Steuerzahler schmeiße auch ungern anderen Geld in den Rachen, in dem ich ihre Kinder indirekt durch Unterhaltsvorschuss alimentiere. Ob er zahlen kann ist eine Sache -natürlich muss er Auskunft erteilen. Partner weigern sich oft - und haben damit Erfolg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2015



Antwort auf: Angaben von Bruttolohn Lebenspartner

Hallo, Hier geht es nicht um die Ex und ihren Unterhalt sondern um Kindesunterhalt = das Recht des Kindes gegen den Vater. Was die Ex ggf. damit macht ist im Moment nicht in Ihrer Hand. Ab dem 18. Geburtstag kann direkt an das Kind gezahlt werden. Möchten Sie, dass ihr Freund und seine fiktive Neue irgendwann sagen: "der schieb ich kein Geld in den Rachen", wenn es um Ihr gemeinsames Kind geht? Das Einkommen des Lebenspartners ist ggf. für den Selbstbehalt relevant. Keine Sorge, Ihr Geld wird für den Unterhalt des Kindes Ihres Freundes nicht angerührt werden. Wenn man einen Mann mit Vergangenheit wählt muss man eben mit den Konsequenzen leben und sollte immer auch die Möglichkeit der Trennung vor Augen haben, um nicht ungerecht zu werden. Es geht hier ja auch um das Geschwisterkind Ihres Kindes. Liebe Grüße Lina

von Lina_100 am 25.09.2015, 22:16



Antwort auf: Angaben von Bruttolohn Lebenspartner

Das Jugendamt - also der Steuerzahler, damit letztlich auch Sie - zahlen übrigens für Ihren Freund dessen Unterhaltsverpflichtung und nicht für die Ex. Selbst wenn diese einen extrem gut bezahlten Job hätte wäre Ihr Freund dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

von Lina_100 am 25.09.2015, 22:36



Antwort auf: Angaben von Bruttolohn Lebenspartner

Traurig diese Einstellung. Du verzichtest auf Unterhalt für Euer Kind sicherlich wenn ihr Euch trennen solltet?

von Sternenschnuppe am 26.09.2015, 09:56