habe ich nach der elternzeit einen anspruch darauf am gleichen standort eingesetzt zu werden wie vor meiner elternzeit? alle anderen standorte sind für mich aufgrund der entfernungen und der mangelnden bereitschaft des arbeitgebers home office anzubieten nicht erreichbar.
wenn mein arbeitgeber mich zurücknimmt nach der elternzeit, dann kann er mir entsprechend des kündigungsschutzgesetzes kündigen, wenn er mich nicht gebrauchen kann. ist hierfür eine sozialauswahl vorzunehmen oder kann er mir einfach entsprechend der fristen kündigen, die in meinem arbeitsvertrag stehen?
von
sewbee
am 08.07.2013, 14:57
Antwort auf:
anderer standort - kündigung nach elternzeit
Hallo,
1. Sie haben Anspruch auf den alten o einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
2. Wo ihr Arbeitgeber Sie einsetzen darf, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag
3. nach der Elternzeit gilt bezüglich der Kündigung alles, was für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2013
Antwort auf:
anderer standort - kündigung nach elternzeit
Die Frage ist welcher Arbeitsort in Deinem Vertrag steht.
Behält sich der AG einen Standortwechsel im Vertrag vor, dann musst Du kündigen, wenn Du das nicht machen willst.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2013, 17:32
Antwort auf:
anderer standort - kündigung nach elternzeit
ich habe einen vertrag ausgestellt auf standort a, bin aber vor jahren an standort b gewechselt. in meinem vertrag steht nichts von ortswechsel drin. deshalb ist die frage, ob der arbeitgeber örtlich, zeitlich und von der qualität der arbeit etwas anbieten muss, was der alten arbeit entspricht oder ob er mich auch einfach an einen anderen standort verweisen kann.
von
sewbee
am 08.07.2013, 19:21