Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 4.10.11 geboren und wird demnächst 1 Jahr alt. Ich habe bis zum Mutterschutz vollzeit (40h) als Projektmanagerin auf internationaler Ebene im Großkonzern gearbeitet. Bin also viel gereist und habe auch immer wieder im Home Office arbeiten können. Ich habe über das letzte Jahr hinweg immer wieder Kontakt mit meinem Chef gehalten und mit ihm vereinbart, dass ich zum 1.10.2012 für 28 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten werde und dass ich dabei 1 Tag pro Woche ins Büro kommen soll und den Rest im Home Office arbeiten darf. Für letzteres bekam ich allerdings nur eine mündliche Zusage (wir wollten 120km weg von meinem Arbeitsplatz ziehen und für mich war diese Zusage Voraussetzung, um diesen Umzug durchzuführen). Der schriftliche Vertrag für die Teilzeit in Elternzeit ist auch noch nicht unterschrieben, da sich mit der Personalabteilung alles hingezogen hat. Ich habe allerdings übermorgen einen Termin mit meinem Chef, bei dem alles unterschrieben werden soll. Eine weitere Vereinbarung war, dass ich Mo-Mi ganztags und Do bis mittags arbeiten würde. Er wünschte sich aber, dass ich die Stunden offiziell/vertraglich auf Mo-Fr verteile, damit ich notfalls auch an einem anderen Tag arbeiten könnte und somit versichert wäre. Grundsätzlich finde ich diese Flexibilität ok, also habe ich dazu eingewilligt. Nun hat mich mein Chef aber gestern angerufen und gesagt, dass er in seinem Bereich keine Arbeit für mich haben wird, wenn ich nun wieder anfange zu arbeiten. Er bräuchte meinen Lebenslauf, um mir eine Aufgabe an anderer Stelle zu finden. Diese bedeute aber folgendes: 1. Evtl. weniger Stunden Arbeit (er meinte ca.20) 2. Evtl. kein Home Office möglich 3. Evtl. in einer anderen Stadt 4. Evtl. Mo-Fr regelmäßig arbeiten Nun meine Fragen: 1. Kann er diese Änderungen der Bedingungen verlangen? 2. Sollte ich den Vertrag trotzdem so unterschreiben oder lieber darauf bestehen, dass zumindest die Tage doch umgestellt werden auf Mo-Do? 3. Wenn ich mich nun in einer anderen Firma bewerben und dort angestellt würde und bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündige, habe ich beim neuen AG dann auch automatisch wieder Kündigungsschutz durch Elternzeit? bzw. Aus ihren Antworten auf andere Anfragen habe ich entnommen, dass man wieder 7 Wochen im Vorfeld Elternzeit beantragen muss. Kann ich das machen, bevor ich den neuen Job antrete? Also so, dass ich mit dem 1. Arbeitstag beim neuen AG wieder in EZ bin? Muss der neue AG mir Elternzeit genehmigen oder kann er genauso ablehnen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und sorry für den langen Text. Ich wusste nicht, wie ich mich kürzer fassen soll, ohne dass Information verloren geht. Beste Grüße
von Gingercooky am 29.08.2012, 16:24