Frage: BV

Hallo Frau Bader, ich bin mittlerweile in der 31. Ssw und geh auch die ganze Ss über normal arbeiten. Ich bin auch froh, dass alles so gut läuft. Doch so langsam habe ich Zweifel an den Geschichten mancher Kolleginnen: Ist es möglich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen aufgrund eines fehlenden Zytomegalieschutzes, nicht aufgrund des ausgeübten Jobs, sondern weil man ein Kind unter drei Jahren hat? Das Kind war bisher in der Kinderkrippe und soll jetzt Zuhause betreut werden, da die schwangere Mutter die besagten Antikörper nicht hat. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Claudia

von Claudia2 am 26.04.2017, 14:22



Antwort auf: BV

Hallo, Nein. Das Beschäftigungsverbot schützt vor Gefahren am Arbeitsplatz. Nicht vor dem allgemeinen Lebensrisiko. Ich frag mich, wie die Mütter früher Ihre Schwangerschaften überstehen konnten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2017



Antwort auf: BV

Die Gründe für ein Beschäftigungsverbot sind ja schier grenzenlos, und die Wahrheit wird oft bis zur Grenze gedehnt. Der Grund "ich habe ein Kleinkind und keine Antikörper gegen XY" dürfte aber den Rahmen tatsächlich sprengen.

von Andrea6 am 26.04.2017, 15:58



Antwort auf: BV

natürlich geht das. hatten wir auch . lehrkraft keine immu gegen ringelröteln. hätte durch umsetzung in eine andre schule bzw. höhere klasse normal weiterarbeiten können, gefährdungsbeurteilung durch rektor ergab diese. aber sie hat zwei kinder daheim die sie wegen der fehlenden immu nicht mehr in den kindergarten geben kann, weil die sich dort anstecken könnten und das auf die mutter übertragen. ergo bleibt sie zuhause.

von mellomania am 26.04.2017, 17:08



Antwort auf: BV

Das würde doch für so gut wie jede Mutter bedeuten, man setze Nr2, dann Nr3, Nr4 usw möglichst schnell hintereinander an - so das ein Kind immer unter 3 Jahren ist und man darüber dann ein BV abstauben kann. Und als nächstes verzichtet man im Idealfall auf alle Schutzimpfungen gegen masern, Windpocken, Röteln usw - nur um sicher zu gehen das man mit Sicherheit gegen eines von allem keine Antikörper hat. Für mich ist das "persönliches" Vergnügen. da hört für mich jegliches Verständnis wozu ein BV dient echt auf.

Mitglied inaktiv - 26.04.2017, 18:17



Antwort auf: BV

Bei dieser Konstellation kann die Mutter unbezahlten Urlaub haben, das ist ihr reines Privatvergnügen. Das hat mit einem BV überhaupt nichts zu tun. Sicher!

Mitglied inaktiv - 26.04.2017, 18:50



Antwort auf: BV

Wenn sie die Kinder aus irgendwelchen Gründen, die mit der Schwangerschaft zu tun haben, nicht in den KiGA geben kann, ist das ihr Problem, das sie auch mit einer anderweitigen Betreuung lösen kann oder wie auch immer. Es handelt sich nicht um eine Gefährdung am Arbeitsplatz (§ 4 MuSchG) oder um eine schwangerschaftsbedingte Beschwerde (§ 3 MuSchG), die als Gründe für ein BV in Frage kommen. Sie kann sich Urlaub nehmen, sie kann unbezahlten Urlaub nehmen, sie kann eine Tagesmutter anstellen oder was auch immer, aber ein BV ist hier nicht begründet. Ärzte die aus diesen Gründen eins ausstellen, sollten dann von der KK in Regreß genommen werden und die Lohnfortzahlung selber bezahlen.

Mitglied inaktiv - 26.04.2017, 19:33



Antwort auf: BV

Die Ansteckungsgefahr geht ja hier von den eigenen Kindern aus, und dagegen schützt das MuSchG nicht. Warum nicht? Weil es bisher nur Mütter im abhängigen Beschäftigungsverhältnis vor (erhöhten) Gefährdungen die vom Arbeitsplatz(!) ausgehen, schützt! Das MuSchG schützt ausdrücklich nicht vor dem allgemeinen Lebensrisiko und vor Gefährdungen im Privatbereich, dagegen muss sich jeder selber was einfallen lassen. Der Mensch hat auch noch eine Eigenverantwortung, die nimmt ihm das MuSchG nicht weg. In so einem Fall wie hier als Beispiel beschrieben, würde die Aufsichtsbehörde (falls es bekannt wird) intervenieren und dann wird alles rückwärts abgewickelt und die Frau geht wieder arbeiten.

Mitglied inaktiv - 26.04.2017, 19:38



Antwort auf: BV

schick mir mal pn bitte

von mellomania am 26.04.2017, 20:31