Frage:
Schwanger in der Elternzeit
Guten Tag.
Ich habe eine 14 Monate alte Tochter und 2 Jahre Elternzeit genommen.
Ich hatte ein Beschäftigungsverbot auf Grund einer vorangegangenen Totgeburt und einem in der letzten Schwangerschaft diagnostizierten Diabetes mit zusätzlichen BlutdruckProblemen.
Nun wünschen wir uns ein weiteres Baby. Doch wenn ich nun schwanger werde, wie berechnet sich das Elterngeld?
Bleibt es wie bisher, da die letzten 12 Monate ja gerechnet werden?
Und was, wenn ich zB im Dezember schwanger werde und meine Elternzeit im Mai endet...ich aber wieder ein Beschäftigungsverbot bekomme? Bekomme ich dann kein Geld? Oder nur Mutterschaftsgeld in dem zugehörigen Rahmen?
Ich dachte, ich könne wieder arbeiten. Doch meine Diabetologin sagte, dass sie das nicht befürworten würde und mich vermutlich wieder aus dem Verkehr ziehen würde.
Nun überlege ich, ob wir uns ein weiteres Kind leisten können :-( denn wir haben Eigenheim gekauft und mit noch weniger Geld wird es wahnsinnig schwer.
Vielleicht können Sie mir sagen, wie das dann ist.
Ganz liebe Grüße
von
SteffiBonn
am 25.07.2016, 21:28
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
hier liegt eine Fehlentscheidung vor - richtiger Weg ist die Krankschreibung, nicht das BV, denn es liegt ja nicht an der Arbeit, sondern an der Gesundheit.
Unabhängig davon spielt ein BV in der EZ keine Rolle.
Bei der Berechnung des neuen EG zählen die letzten 12 Mo., ausgenommen werden nur die Monate mit EG u MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2016
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Wenn ihr auf ein gutes Elterngeld angewiesen seid, dann solltest Du erst wieder etwa 4 Monate arbeiten Vollzeit und dann schwanger werden.
Dann würdest Du mit BV wieder etwa 12 Monate mit Einkommen haben.
Alles andere wäre ein arges Minusgewchäft, da Du bis Mai nur Nullrunden hast für das neue Elteengeld, erst dann würde ein BV greifen. Wenn da dann schon bald der Mutterschutz beginnt komm kaum was zusammen.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2016, 21:42
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Ich hab aktuell dim 50% von meinem Elterngeld.
Vollzeit arbeiten geht vorerst leider so oder so nicht. Meine Tochter geht zwar ab August 2017 in den Kindergarten, jedoch ist eine volle Stelle mit den Zeiten nicht möglich.
Wenn ich also, auch nur Teilzeit, wieder arbeite vermindert das ja auch immens den Betrag.
von
SteffiBonn
am 26.07.2016, 08:48
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Guten Morgen :-)
Nein, jeder Euro ab jetzt erhöht es.
Egal ob geteilt oder nicht, Dein Elterngeldbezug endete am ersten Geburtstag Deines Kindes. Jetzt wird lediglich die aufgesparte Rate ausbezahlt. Für das neue Emterngeld gehen nun alle Monate mit 0€ in die neue Berechnung.
Daher wäre auch Teilzeit ein Gewinn, jeder Euro zählt.
Wenn Du ab August 2017 erst einen Betreuungsplatz hast, dann würde auch ab Mai kein BV greifen, da Du ja auch ohne BV gar nicht arbeiten könntest.
Oder wie wäre das Kind nachweislich betreut ?
Ich empfehle Dir Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten und den Vollzeitvertrag zu erhalten. Du hast ja noch Elternzeit über.
Dann arbeitest Du bis zur Schwangerschaft und sollte der neue Mutterschutz noch in die Elternzeit fallen, kannst Du diese beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz und bekommst volles Mutterschutzgeld aus dem alten Vertrag.
Je eher Du anfangen kannst, desto weniger Nullrunden sammelst Du wenn ihr jetzt Betreuung findet. ( Tagesmutter ? )
Aktuell sind es ja erst Juni und Juli.
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2016, 08:58
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Wenn ich jetzt wieder arbeiten würde, Teilzeit, würde nicht das Einkommen zu großem Teil von dem Elterngeld gestrichen?
Mein Chef kann mich aktuell nicht brauchen. Ich bin erst ab nächstem Jahre Mai wieder "tragbar". Die Tage an denen ich Teilzeit wieder arbeiten würde wäre unsere Tochter bei den Omas.
von
SteffiBonn
am 26.07.2016, 10:57
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Was wäre, wenn ich im Februar wieder schwanger werde und ab Mai wieder ins BV falle/da eigentlich wieder arbeiten?
Das lässt sich ja so eh nicht planen.
Einfach fürs Verstehen.....
von
SteffiBonn
am 26.07.2016, 11:07
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Nein. Dein Bezug ist beendet. Bei der zweiten Rate wird nix mehr abgezogen.
Wenn Du nachweisen kannst dass Betreuung da ist, Dein AG bestätigt dass er Dich aus betrieblichen Gründen nicht Teilzeit beschäftigen kann, dann kannst Du sogar ALG1 beantragen IN Elternzeit und Dir woanders was suchen.
Dein AG müsste einem Teilzeitjob dann zustimmen, wenn er Dich selbst nicht einsetzen kann. Es sei denn bei der direkten Konkurenz.
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2016, 11:08
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Das habe ich Dir oben doch alles erklärt ?
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2016, 11:10
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Ja, aber der Plan mit der Betreuung bei dem Omas läuft ab nächstem Jahr!
Und nicht ab jetzt.
Geplant war ja eigentlich, dass ich wieder arbeiten gehe nächstes Jahr.
Deswegen hab ich ja schließlich 2 Jahre genommen.
Bis zum KiGa wollte ich 2 volle Tage und nach der Eingewöhnung dann 2 Tage voll und 2 Tage halb arbeiten. Also etwa 30 Stunden.
Doch nun wurde mir ja direkt schon gesagt, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, im Falle einer weiteren Schwangerschaft.
Ich werde aber 34 dieses Jahr und bin mit der Totgeburt und dem gebliebenen Diabetes nach der Schwangerschaft jetzt eh schon kein "optimal Kandidat" (Risiko!)und möchte nicht auch noch auf Grund des Alters ein weiter erhöhtes Risiko einer Risikoschwangerschaft haben.
Danke für die Erklärung.
Und Entschuldigung das ich nochmal gefragt hab! Diese rechtlichen Sachen erschließen sich mir nicht so einfach, daher hab ich gefragt.
Merci
von
SteffiBonn
am 26.07.2016, 11:36
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Ok :-)
Du hast seit Juni bis zu einem neuen Einkommen oder BV ab Mai, wenn schwanger, Nullrunden bis zum neuen Mutterschutz.
Je nachdem wann der dann sein könnte kannst Du Dir ausrechnen wie hoch das Elterngeld noch ausfällt
von
Sternenschnuppe
am 26.07.2016, 12:09
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Soweit ich das jetzt verstehe hoffst du, durch das BV eher wieder Geld zu bekommen, verstehe ich das richtig?
In der beantragten EZ spielt das BV keine Rolle. Das heißt, du kannst nicht die Elternzeit vorzeitig beenden, um ein BV und damit Gehalt zu bekommen. Entweder du arbeitest jetzt TZ in EZ um dein nächstes Elterngeld etwas zu erhöhen oder du wartest mit dem Nachwuchs noch. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, außer euch reicht ein (deutlich) niedrigeres EG.
von
malini
am 26.07.2016, 12:58
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Nein, ein BV ERHOFFE ich mir nicht und auch kein höheres Elterngeld dadurch!
MiR wäre eine unkomplizierte Schwangerschaft auch lieber!
Aber bei der letzten Unterhaltung mit meinem Arzt, bei Diabetes sollte man bei der Planung nun mal schon vorher überlegen und handeln( von Tabletten auf Insulin wechseln), hat dieser mir das dann gesagt. Daher meine Frage!
Denn eigentlich war ja geplant erstmal dann normal arbeiten zu gehen. Bis zum Mutterschutz halt.
Schwanger ist ja nicht krank!
Doch offensichtlich scheint meine Vorgeschichte nun mal zu einem erneuten BV beizutragen.
von
SteffiBonn
am 26.07.2016, 22:44
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Abgesehen davon bin ich ja auch noch nicht schwanger.
Ich wollte es einfach nur wissen. Denn die Aussage mit dem BV hat mich ehrlich gesagt ziemlich irritiert.
Ich hatte gehofft und auch gedacht, dass es vielleicht nicht zwingend nötig sei.
Meine Ärztin und der Diabetologe sehen es aber wohl anders.
Plan war normal wieder arbeiten gehen, Teilzeit. Ob schon schwanger, oder nicht.
Und dann die Frage, was halt dann berechnet wird für das EG.
Denn davon habe ich nun mal keine Ahnung.
Doch als mein Chef schon sagte, dass er mich maximal TZ wieder einstellen kann, dazu auch tatsächlich erst ab 5/17, da kam ich eben ins rechnen.
von
SteffiBonn
am 26.07.2016, 22:50
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Du schreibst, Chef kann Dich max. TZ beschäftigen aber Du hast einen Anspruch auf die Konditionen Deines Vertrages!
Mitglied inaktiv - 27.07.2016, 10:40
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Wenn ich aber auf Vollzeit bestehe und er mich am ersten Tag quasi kündigt, dann hab ich auch nichts davon.
von
SteffiBonn
am 27.07.2016, 10:54
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Zumindest keine Sperre beim ALG I :-)
Die Frage ist, ob er mit der Kündigung durchkommen würde, vermutlich nicht! Denn er wusste ja, wie Dein Vertrag aussieht und konnte entsprechend planen...
Mitglied inaktiv - 27.07.2016, 11:15
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Wenn es der Firma aber nicht mehr so gut geht und er nachweißlich meine volle Arbeitskraft nicht mehr halten kann, dann wird eine Kündigung wohl rechtens sein.
(Wenn er denn nicht wieder maßlos übertreibt , er neigt dazu)
Abgesehen davon is Vollzeit mit den Kindergartenzeiten eh nicht machbar.
NaJa.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Zumindest bliecke ich beim EG jetzt durch.
von
SteffiBonn
am 27.07.2016, 11:35
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Du solltest schauen bis Mai schwanger zu sein ;-)
von
Sternenschnuppe
am 27.07.2016, 11:39
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Das BV erhalte ich deshalb, weil meine Arbeit nicht mit meiner Schwangerschaft zusammen passt. BV ist da schon richtig.
Mein Chef hält sich nicht an Vorschriften.
Lange Geschichte!
Ich hatte ehrlich gesagt die Hoffnung, daß er in Rente gegangen ist bis ich wieder komme offensichtlich is er mit 73 aber noch nicht alt genug * uff *
Wie gesagt...lange Geschichte und nicht sonderlich vorteilhaft für meinen Chef
Frau Bender, ich erhalte ja noch EG. Halt das aufgeteilte.
von
SteffiBonn
am 27.07.2016, 19:09
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Aber ich hab es nun verstanden :-)
Dank der vielen lieben Antworten ist es endlich in meinem Kopf angekommen.
von
SteffiBonn
am 27.07.2016, 19:23