Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche kurz zu fassen: ich bin gerade nach Kind 3 wieder in den Beruf eingestiegen. Kind 3 wurde im Februar 2016 geboren, Mutterschutz bis April, Urlaubsanspruch für 2016 10 Tage, für 2017 23 tage, soweit alles in Ordnung ich hatte vor Kind 3 ein BV ab August 2015 Kind 2 war im Februar 2013 geboren, im August 2014 ging ich wieder arbeiten, 2014 alle Tage abgegolten, Urlaub aus Mutterschutz 2013 10 Tage, aufgespart, weil ja bis Ende 2015 übertragbar, Urlaub 2015 17 Tage übrig nun habe ich aktuell noch folgende Urlaube nicht genommen: 2013 10 Tage 2015 17 Tage Bei dem 2015er Urlaub mache ich mir keine Gedanken, den konnte ich ja nicht nehmen aufgrund des BV, sodass er nun bis Ende 2018 gelten müsste wenn ich das Gesetz richtig verstehe was ist mit dem 2013er Urlaub? er war ja bis Ende 2015 gültig, daher hatte ich den noch nicht genutzt und hatte dann überraschend das BV bekommen und konnte den dann ja auch nicht mehr nehmen. Wird er daher als regulär geltender Urlaub vor BV weiter mit übertragen nach die Elternzeit mit Kind drei? sodass ich nun 27 Tage alten Urlaub habe? Oder gibt es da zeitliche Grenzen, auch wenn man nichts dafür kann, ins BV geschickt zu werden? vielen Dank für Ihre Mühen Tina
von belisangel am 04.04.2017, 10:37