Kann man als z.B. Tierärztin selbstständig arbeiten, auch wenn man aufgrund der selben Tätigkeit im angestellten Verhältnis bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen hat? Muss die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Vollzeitgehalt dann trotzdem weiter ersetzen und dieser somit das Gehalt weiter auszahlen? Und läuft das Beschäftigungsverbot weiter wenn man während der Stillzeit wieder schwanger werden sollte?
von jese am 17.01.2013, 15:45