Hallo Frau Bader,
ich arbeite seit über drei Jahren bei einem Arbeitgeber und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit 2012 werde ich dort als Werkstudentin geführt und bin in der studentischen Krankenversicherung. Ich arbeite also bis zu 20 Std. die Woche. Nun bin ich schwanger und weiß nicht, ob mir Mutterschaftsgeld zusteht. Oder muss ich mich extra exmatrikulieren, damit ich Anspruch darauf habe? Das kann ich mir kaum vorstellen. Die Krankenkasse sagt, ich habe kein Anspruch auf Krankengeld, also wahrscheinlich auch nicht auf Mutterschaftsgeld. Das wir jetzt geprüft. Da ich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach nicht arbeiten darf, würden mir ca 4000 Euro fehlen. Was kann ich tun? Falls ich wirklich keinen Anspruch habe, was habe ich dann für Möglichkeiten? Ich kann ja nicht von nichts leben. Habe gelesen, dass man in Mutterschutz nicht schlechter gestellt werden darf, als vorher.
Schönen Gruß
Blue2013
von
Blue2013
am 06.11.2014, 20:04
Antwort auf:
Als Werkstudentin Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Hallo,
Sie müssen klären, wie die KK ausgestaltet ist u ob es danach einen Anspruch auf MG gibt.Sind Sie normal versicherungspflichtig beschäftigt? Dann muss auch der AG seinen Anteil zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2014
Antwort auf:
Als Werkstudentin Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Hallo,
zumindest darfst Du die 6 Wochen VOR der Geburt ganz normal arbeiten, Du MUSST aber nicht, bei mir hat es auch anderen Grünen erheblich zu Buche geschlagen, also habe ich bis zum tag der gebnurt gearbeitet (VZ, tgl. mindest 200 km im Auto dabei).
Nach der Geburt MUSST Du 8 Wochen Zuhause bleiben.
Aber google doch mal: "studentische krankenversicherung mutterschaftsgeld"
Die ersten 2 Treffer bei mir:
http://www.studentenkind.de/mutterschaftsgeld.php
http://www.kind-und-studium.de/Schwangerschaft/Mutterschutz_und_Leistungen_der_Krankenkasse.html
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 07.11.2014, 23:13