Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Hallo Fr. Bader, ich bin Studentin und arbeite im ambulanten Pflegedienst seit mehr als 5 Jahren gut 120 Std. im Monat. Überwiegend mache ich Nachdienst und auch Kombidienste- sprich 12 std. Nachts oder Tags aber auch 24 Std. am Stück, meist am Wochenende. Ich versorge Rollstuhlfahrer in ihrem häuslichen Umfeld. Ich zahle auch minimale Sozialabgaben und bin gesetzlich Krankenversichert ganz regulär. Nun weiß ich von ganz vielen ehemaligen Kolleginnen das sie direkt nach bekanntgabe ihrer Schwangerschaft aus ihren Diensten genommen wurden und nicht weiter beschäfftigt wurden. Wir Studenten haben ja in dem Sinne (soweit ich weiß) keinen Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlungsrechte bei Krankheit etc. Nun bin ich vermutlich schwanger (bestättigungstermin beim Artzt steht noch aus) und wahnsinnig verängstigt, denn ohne Job habe ich kein Geld und kann mein Studium vergessen. Ich müsste mich exmatrikulieren und Sozialhilfe oder weiß Gott was beantragen. Mein Partner ist ebenfalls Student. Leider ist auch mein Impfschutz nicht mehr vollständig auffüllbar (ich hatte bereits 1 Impfung Hep, die anderen Spritzen fehlen noch). Zudem muss ich ja ständig Patienten heben. Mit Urin und Fekalien umgehen und habe im Bad beim Duschen oder Transfer keinerlei Hilfe da ich alleine beim Patienten bin...Ich habe große Sorge aus dem job geschmissen zu werden und zu verarmen. Muss ich mit einer Kündigung rechnen? Ist das überhaupt erlaubt und wenn nicht bekomme ich denn noch Geld oder darf ich weiterarbeiten? Müsste meine Chefin selbst bei Kündigungsschutz mich nicht aus dem Dienst nehmen ohne Impfschutz und einen unbedenklichen Job geben (den es nicht gibt bei uns)?

von mofo am 19.06.2014, 19:13



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Hallo, nein, Sie haben ganz normalen Kü-Schutz, auch bei einem BV - und bekommen den Lohn weiter. Wenn es Probleme geben sollte, können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2014



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Wieso solltest du als Studentin weniger Kündigungsschutz haben als eine Nichtstudentin? Ihr seid vollkommen gleichgestellt, außer du hast einen Vertrag unterschrieben, in dem etwas anderslautendes steht.

von Pamo am 19.06.2014, 19:37



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Ja ich weiß nicht...also bei uns sind schon einige mäddels schwanger geworden und die sind alle gekündigt bzw haben selbst kündigen müssen, weil sie ja nicht weiter arbeiten können und wenn du keine arbeitsstunden auf dem zettel hast bekommst du ja auch kein geld! ich denke auch wenn ich kündigungsschutz habe werden meine vorgesetzten mich raus zu bekommen, da sie sich das sicher nicht leisten können. in dem job arbeiten ja soviele studis weil sie billig sind.

von mofo am 19.06.2014, 20:43



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

ich habe einen ganz normalen studentenvertrag?! also da steht sonst nix drin.

von mofo am 19.06.2014, 20:44



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Hallo, du hast einen ganz normalen Job mit Arbeitsvertrag usw. Wenn du ein BV für diesen Beruf erhälst, dann bekommst du von der KK deinen durchschnittlichen Lohn weiter. Deine AG kann dich in der SS nicht kündigen, zumindest sehr schwer. Jeder der selbst kündigt ist selbst schuld, denn du stehst mit Bekanntgabe der SS unter Mutterschutz. Selbst wenn du gekündigt werden würdest, was sehr unwahrscheinlich ist, dann steht dir Arbeitslosengeld zu, denn du zahlst Sozialabgaben. Du darfst dich bloß nicht von deinem AG einschüchtern lassen, viele AG sind erfindungsreich, wenn es darum geht, seine schwangeren Mitarbeiter zu verämgstigen. Mach dich schlau, im Mutterschutz, lass dich beraten, es gibt zahlreiche Beratungsstellen. Nur wer Ahnung hat, kann sich erfolgreich wehren. Diesen Job darfst du als Schwangere so nicht mehr ausführen, deshalb wird es auf ein BV hinauslaufen... Alles erdenklich Gute

von Colien07022004 am 20.06.2014, 05:52



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Wieso bekommst du keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Hast du im Vertrag darauf verzichtet? Und was in aller Welt meinst du überhaupt mit "Studentenjob"? Ist das ein sozialversicherungsfreier Job?

von Pamo am 20.06.2014, 09:43



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Nein ich bekomme kein Geld wenn ich mich krank melde. Wir bekommen nur gezahlt was auf unseren Stundenlohnzetteln und bei der Dokumentation unseren Patienten abgezeichnet wurde. Sprich bin ich krank und kann deswegen meinen Dienst nicht machen fehlen mir die Stunden und ich bekomme kein Geld. Auf meiner Abrechnung zahle ich gut 10% Steuerabgaben- Rentenkasse. Ich bekomme auch jedes Jahr meinen Bescheid wieviel Rente ich erhalten würde wenn ich jetzt....naja bescheiden! Zudem zahle ich ganz normal Krankenkasse. Also das meine ich mit minimalen Abgaben. Ja scheinbar verkaufen unsere AG uns das so das wir kündigen müssen wenn wir nicht arbeiten können- ist bei Bandscheibenvorfällen etc. auch so und scheinbar auch bei SS. Ich habe eine ehemalige Kollegin angerufen und sie hat mir das bestättigt. Vielen Dank FRau Bader für die Infos- da werde ich wohl in der nächsten Woche den unangenehmen Gang in die Dienstzentrale machen müssen. LG und wünscht mir glück.

von mofo am 20.06.2014, 12:23



Antwort auf: Als Studentin im ambulanten Pflegedienst- was nun? Habe ich Kündigungsschutz?

Hallo, Wenn du dort hingehst, lasse dir die Bekanntgabe der Schwangerschaft bestätigen, oder besser nimm einen Zeugen mit. Dein Arbeitgeber könnte auf die Idee kommen, deine Stunden zurück zu fahren und somit dein Gehalt zu reduzieren. Zu meiner Studentenzeit war es üblich einen 19,5h Vertrag abzuschließen welcher Später sogar auf Tage mit genauer Stundenverteilung geändert werden mußte, da es Probleme mit der Lohnfortzahlung und dem Urlaub gab.(beides stehen dir und deinen Kolleginnen zu). Wenn du eine Stundenanzahl in deinem Vertrag hast hast du anrecht auf bezahlten Urlaub (min. 4 Wochen) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Berufsverbot bekommst du den Durchschnitt der letzten 3 Monate als Gehalt. AUF KEINEN FALL SELBST KÜNDIGEN. LG Ingo

von IngoAC am 20.06.2014, 12:46



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