Frage: Alleiniges Sorgerecht

Guten Tag Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht und Umgangsrecht, gewähre meinem Exmann alle 14 Tage am Wochenende von Freitagmittag direkt nach der Schule bis Sonntagabend 19 Uhr Umgang. Natürlich darf mein Sohn auch unter der Woche zu seinem Vater und dessen Eltern (leben zusammen) besuchen. Für die Ferien haben wir hälftigen Umgang ausgemacht. Nun ist es so, dass die Eltern meines Ex meinen Sohn, ohne es vorher mit mir zu besprechen mit in Urlaub genommen haben, nun ist er über 300km weit weg, ohne Vollmacht für Notfälle oder ähnliches von mir. Heute erfuhr ich nun, dass die Großeltern meinen Sohn (12)heute zusammen mit einem fast erblindenden Bekannten, von ihnen, den ich überhaupt nicht kenne, und dessen 13 jährigen Enkel mit nach Hamburg mit dem Zug fahren ließen. Ebenfalls ohne mein Einverständnis!! Das ganze ist ein Spiel mit dem Feuer, mein Sohn ist in Obhut eines mir Wildfremden Mannes der zudem noch fast blind ist, Oma und Opa sind 400km weit von Hamburg entfernt, ich 700km, niemand könnte und darf im eigentlich Entscheidungen treffen, passiert meinem Sohn was, bin ich viel zu weit weg um etwas tun zu können! Muss ich solche Situationen einfach dulden? Was kann ich tun? Welche Konsequenzen können daraus für mich, wie auch meinen Ex entstehen? Liebe Grüße gemini

von gemini23 am 13.07.2013, 16:46



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Hallo, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben würde ich das nicht dulden. Teilen Sie es ihm schriftlich mit u drohen Sie für den nächsten Fall mit JA. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2013



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Entschuldige, aber das Kind hat ebenso ein Recht auf Umgang mit Vater und Großeltern, da musst Du nix netterweise gewähren. Das Kind ist 12 und kein Baby mehr,und es gibt sogar Kleinkinder die bei blinden Eltern aufwachsen. Während des Umgangs hat der Vater die Verantwortung und darf das Kind auch anderweitig betreuen lassen. Um sicherzustellen dass es abgesicherter ist., würde ich dem Vater erst einmal das gemeinsame Sorgerecht einräumen, dann können schon einmal 2 Personen Entscheidungen treffen, wenn ein Notfall eintritt. Immerhin kümmert sich der Vater regelmäßig.

von Sternenschnuppe am 13.07.2013, 17:14



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Zum ersten, war "gewähren" falsch ausgedrückt, denn wie ich auch schrieb darf mein Sohn ja auch unter der Woche selbstverständlich seine Großeltern und seinen Vater besuchen.... Zweitens waren wir verheiratet und hatten somit auch mal das gemeinsame Sorgerecht... Drittens mag es ja sein das Kinder von fast erblindenden Eltern erzogen werden, wäre ja auch schlimm wenn dies verboten wäre. Hat aber mit unserer Situation die ich geschildert habe nichts zu tun. Bei mir geht es darum das mein Sohn ohne mit mir abgesprochen, somit ohne Vollmacht über die Urlaunszeit von mir, mit in den Urlaub genommen wurde und dann auch noch mit einem fremden, fast erblindenden Mann weitere 400km weit weg gefahren ist. So, da stellt sich mir die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen für mich und meinen Exmann Aufkommen, wäre oder würde etwas passieren. Denn eins darf nicht vergessen werden, er ist "erst" 12 und kann unmöglich die volle Tragweite abschätzen und sieht auch die Gefahren nicht, deshalb haben wir Eltern ja eine Aufsichts;- und Fürsorgepflicht die wir zum Wohle des Kindes ausführen müssen! Ich bin also sicher keine böse Exfrau die ihrem Exmann erst das Sorgerecht genommen hat und jetzt auch noch den Umgang verbieten will, nein, im Gegenteil, aber ich finde solche Dinge wie Urlaub sollten im Interesse unseres Kindes ordentlich abgeklärt sein!!

von gemini23 am 14.07.2013, 11:19



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht

Mit dem alleinigen Sorgerecht sind die Fahrten außerhalb der Umgangszeit von dir vorher zu genehmigen. Nein, ich würde das nicht dulden. Ich würde den KV kontaktieren und ihm mitteilen, dass das Kind wie verabredet (am Sonntag?) wieder zu dir zurück gebracht werden muss, nix da Verlängerung um nach HH oder sonstwohin zu fahren. Wenn das nicht passiert, würde ich das Kind selber abholen. Du hast das Aufenthaltbestimmungsrecht!

von Pamo am 14.07.2013, 16:29



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