Hallo Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation: Ich habe mich vor gut 2 Jahren von meinem Noch-Ehemann getrennt, seit 1 3/4 Jahren lebt dieser wieder in seinem Heimatland, dem Libanon. Die Scheidung ist beantragt jedoch verweigert er sich und die postalische Zustellung gestaltet sich schwierig. Ich bin seit geraumer Zeit wieder in einer Partnerschaft und in freudiger Erwartung eines Babys. Da die Scheidung wohl leider vor der Geburt unseres Kindes nicht möglich ist, stellen sich mir/ uns diverse Fragen. Mein Wunsch wäre ein gemeinsames Sorgerecht mit meinem Partner und dass unser Kind seinen Namen trägt. Ich selbst habe meinen Geburtsnamen bei der Eheschließung behalten. Nun gilt mein Noch- Ehmann ja leider als rechtlicher Vater solange wir nicht geschieden sind, die Vaterschaft aberkennen wird er nicht. Ich möchte jedoch unter keinen Umständen, dass er am Sorgerecht Anteil hat. Er ist unberechenbar und gewalttätig. Wie sollte ich nun, in Bezug auf das Sorgerecht, vorgehen? Kann ich oder mein Partner die Vaterschaft meines Noch- Ehemannes anfechten ohne dass dieser anwesend ist? Ist es möglich, dass unser Kind den Namens meines Partners trägt? Wird die Geburtsurkunde unseres Kindes im Nachhinein geändert bzw. was müssen wir dafür tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Marlene13 am 13.03.2016, 00:58