Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Väter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Väter

Hallo Frau Bader, meine Frau hat sich von mir getrennt. Sie hat mich 9 Wochen lang betrogen und als ich es raus fand sagte sie sie wolle die Scheidung. Wir haben 2 gemeinsame Kinder alter 3 und 8. Ich bin seit 6 Jahren auf Teilzeit(30 st) wegen der Kindererziehung. Da meine Frau kariere machen wollte und sich nicht um unsere kinder kümmern wollte.Jetzt hat sie das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt. Sie erzählt leider viel mist und stellt sich immer ins rechte licht. Gestern hat sie die Polizei gerufen da ich unsere kinder angeblich entführt habe. was soll ich jetzt machen ich habe Angst das sie mir unsere Jungs wegnimmt. Die Jungs wollen gerne bei mir bleiben da die kM aus unser gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist.

von Radifix am 15.03.2014, 00:22



Antwort auf: Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Väter

Hallo, die Kinder haben doch den Lebensmittelpunkt bei Ihnen, deshalb werden sie auch bei Ihnen bleiben. Das Geschlecht ist dabei egal (ich meine ob Mutter o Vater). Haben Sie denn keinen Anwalt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



Antwort auf: Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Väter

Hallo also hast du sie den größten Teil erzogen. Das kann ja sicher belegt werden, arbeitet sie vollzeit? Hattest du die elternzeit genommen oder sie

von CKEL0410 am 15.03.2014, 06:45



Antwort auf: Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Väter

Heißt das, die KM ist ohne die Kinder ausgezogen und Du wohnst derzeit alleine mit den Kindern in der Ehewohnung? Kannst Du die Ehewohnung alleine halten, finanziell? Beides wäre hilfreich. Beantragen kann sie Vieles. Mit einem guten Anwalt und entsprechender Schockstarre Deinerseits kann sie es auch bekommen. Deswegen mein Rat: Besorge Dir einen guten (!!!) Anwalt. (Ich war in der Situation deiner Frau: Ich VZ berufstätig, mein Ex arbeitslos bzw. in Umschulung. Mit einer guten Anwältin und dem entsprechenden Stehvermögen habe ich das ABR beantragt und bekommen. Allerdings habe ich nicht den Fehler gemacht, ohne die Kinder aus der Ehewohnung auszuziehen, und der KV hätte auch mit Unterhalt die Ehewohnung nicht bezahlen können. Daß er sich vor Gericht dann aufgeführt hat wie ein Idiot hat sicher auch nicht geholfen.)

von Strudelteigteilchen am 15.03.2014, 12:33



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