Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich hatte eine langzeitaffäre mit einem Mann von dem ich jetzt im 4. Monat Schwanger bin. Bisher hat der Erzeuger kein Interesse an dem Baby gezeigt und wollte auch keinen Kontakt haben. Jetzt will er aber Mitspracherecht bei dem Aufenthalt des Kindes sobald es geboren ist. Des weiteren will er das Kind in seine Patchwork Familie intergrieren.Meine Frage wäre nun, kann ich etwas dagegen tun oder muss ich ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugestehen? Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir helfen könnten. Mit freundlichen Grüßen Xena

von xena am 26.06.2017, 19:44



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, zunächst einmal haben Sie nicht die Pflicht, ihm mit der Geburt das Sorgerecht einzuräumen. Insofern hat er dann auch kein Mitspracherecht. Er kann dieses jedoch einklagen und wird dann gute Chancen haben. Gleichwohl heißt Mitspracherecht bei dem Aufenthalt des Kindes nicht, dass er einfach entscheiden kann, dass das Kind bei Ihnen lebt. Aber ihm bleibt nach offizieller Anerkennung des Kindes ein Umgangsrecht, also ein Besuchsrecht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2017



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Klar kann er, zumindest das gemeinsame Sorgerecht und somit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Gang vor Gericht reicht wenn Du es nicht freiwillig teilst. Ist doch super dass er sich nun bekennt und das Kind integrieren möchte in seine Familie. Das er eine hat wusstest Du doch vorher. Das Kind wird bei Dir leben und wie bei getrennten Paaren Zeit mit seinem Vater und Anhang verbringen, er wird Pflichten haben und eben auch Rechte.

von Sternenschnuppe am 26.06.2017, 20:07



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Klar finde ich es auch schön, dass er sich kümmern möchte. Das er eine Familie hat wusste ich nicht.Das hat er mir erst gesagt, als ich ihm von der Schwangerschaft erzählt habe.

von xena am 26.06.2017, 20:19



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Oh, las sich oben anders, oder ich las es es oben anders heraus. Kommt mir sehr bekannt vor, meinen Ex sah ich allerdings nie wieder und er sein Kind noch nie. Mein Rat. Lass es auf Dich zukommen, es ist noch viel Zeit. Frag ihn mal konkret wie er sich das genau vorstellt. Dann weißt Du mehr.

von Sternenschnuppe am 26.06.2017, 20:45



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Er stellt es sich so vor, dass wir uns das Aufenthalstbestimmungsrecht teilen. Obwohl er weiß, dass ich gerne hier wegziehen würde. Mich würde das erheblich einschränken und wie ich schon sagte, hatte er bisher kein Intersse an dem Baby. Auch als ich ins Krankenhaus musste, weil es Komplikationen gab, hat er nicht einmal gefragt wie es uns geht. Die Kinder die in "seiner Familie" sind, sind auch nicht seine leiblichen. Den Umgang mit seinem Kind möchte ich ihm nicht verwehren,da ich dafür bin,das dass Baby seinen Vater kennenlernt. Das hab ich ihm auch immer wieder gesagt, als er noch kein Intersse zeigte.Von ihm kam aber nie eine Antwort. Bis jetzt...

von xena am 26.06.2017, 20:54



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Solange das Kind nicht geboren ist oder er noch nicht sorgeberechtigt ist, kannst du mit dem Kind ziehen wohin du möchtest. Erst wenn er das Sorgerecht einschl. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann er dich bremsen.

von Pamo am 26.06.2017, 21:21



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Der Vater kann ja erst etwas machen wenn er als Vater anerkannt ist und er das gemeinsame Sorgerecht hat. Heißt, vor der Geburt kann er gar nichts. Außer Du stimmst dem zu. Nach der Geburt kann er eben die Vaterschaft anerkennen und dann das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ob er es wirklich macht - andere Sache. Immerhin dauert es bis dahin noch ein paar Monate. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, ein Kind "gehört" beiden Eltern. Wenn er jetzt sich anders verhalten hätte, ihr weiterhin zusammen wärt, was würdest Du dann jetzt machen? der Umstand das ihr kein Paar (mehr) seit ist für die Elternschaft völlig egal. So hart es klingt. .

Mitglied inaktiv - 26.06.2017, 21:24



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zieh jetzt noch schnell um :-)

Mitglied inaktiv - 26.06.2017, 23:13



Antwort auf: Alleinige Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht

klingelingeling, wahrscheinlich hat ihm jemand geflüstert, dass er u.u. bei einer 50:50 regelung weniger bis gar keinen unterhalt zahlen muss. würde das plötzlich erwachte Interesse erklären....

Mitglied inaktiv - 27.06.2017, 15:13



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