Sehr geehrte Frau Bader, in wenigen Wochen erwarte ich mein erstes Kind. Da ich mich dann im Urlaubssemester befinde, werde ich ALG II beziehen. Der Kindsvater und ich leben getrennt und führen auch keine Partnerschaft mehr. Obwohl das Baby bei mir leben wird, wollen wir das gemeinsame Sorgerecht erklären. Meine Frage ist nun, ob ich dadurch Probleme bekommen könnte, den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu bekommen? Und wenn ja, wie kann man das Amt davon überzeugen, dass das Kind trotz der gemeinsamen Sorge nicht anteilig bei Vater UND Mutter aufwächst? Vielen Dank!
von KugelJo am 15.08.2011, 10:20