hallo frau bader. mich würde interessieren, was passiert, wenn eine alleinerziehende mutter verstirbt oder im koma liegt, wenn es keine anerkannte vaterschaft für das kind gibt (folglich bezieht die mutter auch keinen unterhalt). kommt das kind dann in eine pflegefamilie oder wird an die grosseltern mütterlicherseits herangetreten? wenn letzteres der fall ist, kann die mutter das per schriftliche verfügung ausschliessen wg. familiärer differrenzen und weil kein kontakt besteht? kann die mutter einen guten freund bestimmen, der das kind aufnehmen soll - temporär oder dauerhaft,je nach fall? danke.
von Snief am 01.04.2017, 13:05