Hallo Frau Bader,
ich lebe von meinem Mann getrennt, Scheidung habe ich noch nicht eingereicht. Ab wann gelte ich nach dem Gesetz als alleinerziehend?
Mir würden dann ja auch 20 bezahlte Tage pro Jahr bei Erkrankung meines Kindes zustehen. Muss ich meinem Arbeitgeber irgendwie beweisen, dass ich alleinerziehend bin?
Für Ihre Antwort schon mal vielen Dank im Voraus.
Tami
von
merlyn
am 03.02.2011, 20:20
Antwort auf:
Alleinerziehend ab wann lt. Gesetz?
Hallo,
wenn Sie Ihr Kind erziehen, nicht Ihr Mann, er also nicht im Haushalt lebt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2011
Antwort auf:
Alleinerziehend ab wann lt. Gesetz?
Hallo Zusammen, hab heute mit meiner Krankenkasse telefoniert und da wird gemeint bin noch nicht geschieden und deswegen auch noch nicht alleinerziehende. Obwohl ich mit meinem Kind alleine wohne. AOK meint erst nach dem Scheidung bin dann alleinerziehende.Auch dann erst hab ich Anspruch auf 20 bezahlte Tage (statt 10 im Jahr) beim kidesErkrankung. Bin verwirrt.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Einen schönen Abend noch.
Mit freundlichen grüßen
Evi
von
EviZ
am 29.11.2016, 23:17