Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Ich bin alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern im Alter von 14,10 und 8 Jahren. Durch Corona erhalte ich derzeit Leistungen vom Jobcenter. Eines meiner Kinder wurde vor etwas mehr als 4 Wochen in eine vorläufige Inobhutnahme genommen und befindet sich derzeit in einer Bereitschaftspflegefamilie. Wie lange diese Inobutnahme andauert, kann ich aus jetziger Sicht noch nicht sagen. Aber das Kind wird zur gegebener Zeit zurück in die Familie kommen. Dies musste ich auch beim Jobcenter angeben (Meldepflicht) und die wiederum nehmen das Kind jetzt aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Das Jugendamt fordert nun das Kindergeld von mir, zwecks Kostenbeitrag Beteiligung so wie unter anderen auch der UVG. Nichtsdestotrotz hab ich nach wie vor meine monatlichen laufenden kosten. Insbesondere da das Jobcenter nicht meine komplette Miete übernimmt sondern diese nur Anteilig. Jetzt habe ich Sorge alles zusammen nicht mehr finanzielle überwältig zu können. Darunter auch die Wohnung weiterhin halten zu können. Auch wenn das Jobcenter für die nächsten Monate die anteilige Miete weiter übernimmt, fehlen mir dennoch über 650,-€ in der Haushaltskasse. Ein Umzug in eine kleinere bzw. günstigere Wohnung ist zu dem derzeitigen Wohnungsmarkt eher aussichtslos und wird nicht in Betracht gezogen. Gibt es eine Möglichkeit, obwohl die momentane Inobhutnahme besteht weiterhin das Kindergeld sowie den Unterhalt für das Kind zu erhalten ? Insbesondere wenn man hierdurch in finanziellen Notlagen fällt.

von TamaraL. am 17.04.2021, 23:38



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Hallo, Nein, auf beides haben Sie leider keinen Anspruch. Wenn Sie jedoch sagen, dass das Kind zeitnah zurückkehren wird, brauchen Sie eventuell die größere Wohnung und deshalb würde ich mal versuchen mit dem Jobcenter zu klären, ob es eine Lösung gibt. Ansonsten wird nichts übrig bleiben als sich eine kleinere Wohnung oder einen Job zu suchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2021



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Nein. Alle diese Leistungen sind Leistungen für das Kind, nicht für Dich. lebt das Kind also nicht mehr bei Dir, werden Dir natürlich die Leistungen auch nicht mehr ausgezahlt. Ob und inwieweit Du Anspruch auf andere Leistungen vom Jobcenter hast, kann man so nicht sagen.

von Berlin! am 18.04.2021, 11:58



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

das kindergeld ist nicht dazu da, DEINE kosten zu decken. sondern fürs kind. solange das kind nicht bei dir ist, erhält der das kindergeld, der das kind betreut.

von mellomania am 18.04.2021, 12:23



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Warum sollst du Unterhalt, Kindergeld bekommen, für ein Kind das nicht mal bei dir lebt? Verstehe echt dieses Anspruch denken nicht.

Mitglied inaktiv - 18.04.2021, 13:00



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Ich glaube, meiner größte Sorge wäre, warum mir mein Kind weggenommen wurde und wie ich die Situation, die dazu geführt hat, schnellstmöglich ändern kann. Wenn der einzige Weg ist, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, dann ist das eben so. Dein Kind ist ja nicht dazu da, dir den Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich verstehe schon, dass die Finanzen nun ein weiteres Problem sind - aber dein Text hört sich leider echt so an, als wenn die Inobhutnahme etwas Normales und Nebensächliches wäre. Das Thema Geld viel wichtiger wäre. Aber möglicherweise ist das nicht so gemeint, sondern sollte nur sachlich klingen. Bleibt dennoch dabei: dein Kind lebt gerade nicht bei dir - also hast du aktuell auch keinen Anspruch auf Gelder, die für den Lebensunterhalt deines Kindes gedacht sind.

von cube am 18.04.2021, 13:20



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Dein Fokus sollte eher darauf liegen Arbeit zu bekommen und vor allem dein Kind zurückzubekommen - wenn es dann das Beste für dein Kind ist. Aber du sorgst dich alleine um Gelder die dir nicht zustehen, solange dein Kind nicht bei dir ist. Kindergeld ist nicht dafür da die Miete zu zahlen, sondern für die Bedürfnisse des Kindes. Ändere deinen Schwerpunkt, sonst dürfte es auch schwierig werden, dass dein Kind zurück in die Familie kommt.

von KielSprotte am 18.04.2021, 14:10



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Moin Tamara, vergiss die anderen unsensiblen Antworten mal ganz schnell. An deiner Stelle würde ich mal mit dem Jugendamt reden, was du jetzt für Möglichkeiten hast. Es ist ja niemandem geholfen, wenn das Kind dann wiederkommt, du aber zwischenzeitlich umziehen musstest und es dann kein Zimmer mehr bei dir hat. Das ist ja kontraproduktiv. Vielleicht kann auch das Jobcenter mit einem Darlehen aushelfen? Deine Eltern/Freunde? Kannst du kurz- mittelfristig in einer anderen Branche unterkommen? @all: die TO schreibt, dass sie durchaus berufstätig ist und dass sie coronabedingt temporär H4 bezieht. Wo bleibt da die Solidarität mit den Menschen, die durch die Maßnahmen in Not kommen? Egal? Kollateralschäden? Sollen sich mal nicht so haben? Wo soll das Kind wohnen, wenn es wieder zurückkommt und die Mutter aber die Wohnung nicht halten kann? Und natürlich fließt Unterhalt und Kindergeld in die normalen Lebenshaltungskosten mit ein, dazu gehört auch Miete etcpp. Die anteilige Miete/Strom/Gas/Wasser/Telefon, Kleidung etcpp. gehört auch zum Bedarf des Kindes und wird darüber abgedeckt. Und das läuft ja weiter. floe

von la-floe am 19.04.2021, 07:39



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

es ist doch immer wieder "nett" hier.....

Mitglied inaktiv - 19.04.2021, 11:00



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Ich bin mir nciht zu 100% sicher aber als ich vor 15 Jahren ergänzendes Hartz4 bezog, zählte Sowohl UVG als auch Kindergeld bei der Hartz 4 Berechnung als Einkommen und zwar für die ganze Familie ( Bedarfsgemeinschaft) Wenn durch die Inobhutnahme eines Kindes diese "Einnahmen" nun weg fallen muss neu berechnet werden, dadurch ist es durchaus möglich dass der Hartz4 Satz nach oben angepasst wird. Am besten besprichst du das mit deinem Sachbearbeiter/in beim Jobcenter.

von Julisa am 19.04.2021, 11:55



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

Hallo Tamara, ich muss auch mal in die Bresche springen, hier. Als ich Deinen Text las, dachte ich, wie erstaunlich korrekt, dass Du ihn so sachlich geschrieben hast und Frau Bader - von dieser wünschst Du ja eine fachkundige Antwort - die ganze Leidensgeschichte, die sicher dahinter steht, erspart hast. Dazu gehört was. Und genau das wird Dir von einigen hier vorgeworfen. Wiederum erstaunlich ist, dass es offensichtlich Menschen gibt, die die Gefühle und das Leid in so einem Text unbedingt erwarten. Ganz besonders fragwürdig finde ich immer wieder, wie ausgerechnet Frauen, die häufig sogar auch in schwierigen Lebenslagen waren/sind, in einer Gesellschaft, in der es Frauen immer noch deutlich schwerer gemacht wird, ihr Leben mit Kindern auf die Reihe zu bekommen als Männern (siehe Lohngefälle usw.), andere Frauen so angehen können, insbesondere solche, die aus der Not heraus um Hilfe bitten, wenn auch im Forum. Da wird mangelnde Arbeitsfähigkeit unterstellt, da wird der Unwille, eine adequate Wohnung zu finden, die billig genug ist, unterstellt, da wird der Dolch noch zweimal im Rücken umgedreht, wenn jemand finanzielle Probleme hat, weil das Kind in Obhut genommen wurde (und welche Mutter hätte damit dann keine emotionalen Probleme?). Nur weil jemand die Probleme mit der Situation nicht in epischer Breite hier auf den Forumstisch legt, heißt das doch nicht, dass sie keine damit hat! Ich stimme La-Floe zu: Lass Dich nicht beirren! Du bittest um Hilfe, Frau Bader weiß vielleicht eine Lösung. Den Hinweis, mit dem Jugendamt ins Gespräch zu kommen, finde ich auch gut, denn schließlich hast Du ja noch mehr Kinder, die versorgt sein wollen. Das wird dem Jugendamt nicht egal sein. Alles Gute! VG Sileick

von Schniesenase am 19.04.2021, 12:37



Antwort auf: Alleinerziehend, Leistungen vom Jobcenter, Kind Inobhutnahme

denkt die versammelte richterschaft hier eigentlich auch mal nach? die wohnung ist jetzt zu gross, das jc zahlt ihr einen umzug in eine kleinere wohnung und in ein paar monaten zahlt das jc den nächsten umzug wieder in eine grössere wohnung, weil das kind dann aus der inobhutnahme zurück ist. ist das finanziell wirklich sinnvoll? oder ist es nicht vielleicht sinnvoller, ihr für eine übergangszeit den verbleib in der aktuellen wohnung zu ermöglichen? ihr wollt sie bestrafen, weil sie so eine schlechte mutter ist in euren augen. dafür ist das sgb aber nicht da. meiner erfahrung nach hilft ein gespräch mit dem jc. die meisten sachbearbeiter denken vernünftiger und sachlicher als die damen hier. alternativ suche man sich eine einschlägige beratungsstelle. hilft nicht auch das ja, das mit der inobhutnahme involviert ist? die haben ja auch kein interesse daran, die beiden anderen kinder jetzt ohne not aus dem gewohnten umfeld rauszureissen. an denen geht das auch so schon nicht spurlos vorüber, da muss man es doch nicht noch schlimmer machen für die.

von WonderWoman am 19.04.2021, 13:19



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