Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

Sehr geehrte Frau Bader, im Vorfeld möchte ich mich gleich für Ihre Antwort bedanken. Die Frage(n) ist/sind etwas komplexer. Ich stehe vor folgendem selbstverschuldetem Dilemma: Bisher habe ich (25 J.) gut leben können. Durch Vollzeitjob + Mini-Job + Trinkgeld hatte ich monatlich stets über 2.000,- € netto zur Verfügung - für mich alleine. Nun bin ich schwanger (und allein-stehend), das Kind kommt bald, laut Online-Rechner werden mir ca. 930,-€ Elterngeld zu. Dazu kommen 192,- € Kindergeld und 150,- € Unterhaltsvorschuss. Ergo netto ca. 1270,- € im Monat --> fast 1.000,- € weniger als zuvor, aber ein "Maul mehr zu stopfen". Meine wenigen Ersparnisse sind durch die Erstausstattung etc. ausgeschöpft. Habe ich Ansprüche auf irgendwelche Zuschüsse während der Elternzeit? Ich bin zwar schon in eine günstigere, kleinere Wohnung gezogen, aber dennoch bleibt nach meiner Milchmädchenrechnung bei weitem nicht genug zum Leben (Miete, Versicherungen, Auto, Lebensunterhalt,...) ODER ist die einzige/beste Lösung, dass mein Vater mir eine Wohnung überschreibt, damit wenigstens ein bisschen Mieteinnahmen dazukommen? Wo wir zu Teil 2 kommen: Der Vater. Kurz nachdem wir von der SW erfahren haben, habe ich die "Beziehung" beendet, wir kannten uns sowieso weder lange noch gut, außerdem gab es direkt persönliche Differenzen und es war klar: Die große Liebe ist das sowieso nicht. Auf Monate der Sprüche-Klopferei (ala "Ich werde immer für dich und das Kind da sein, egal was ist.") und diverser Streitereien (mea culpa: Ich habe oft gezickt, da er null finanzielle Unterstützung war in punkto Erstausstattung und auch sonst bis auf schlaue Sprüche wenig zu bieten hatte) folgte der Worst-Case: Er hat eine neue Freundin und sie wechseln sogar die Straßenseite, wenn wir uns zufällig begegnen, in Whatsapp etc. wurde ich blockiert. MUSS ich diese Person als Vater angeben? Das ist keine (reine) Ego-Sache weil ich gekränkt bin, ich gehe auch wirklich davon aus, dass mir und meinem Kind 18+ Jahre voll Ärger mit dieser Person bevor stehen... Aktuell hat er auch kein Interesse an uns. Klar fallen dann noch Mal 150,- € weg... aber würde es rechtliche Konsequenzen haben und/oder schieße ich mir damit komplett ins eigene Bein? Für jede Hilfe/Meinung bin ich sehr dankbar :)! LG

von Kristiiin am 07.07.2017, 15:44



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

Hallo, hier muss geprüft werden, ob der KV Unterhalt zahlen kann. Ansonsten werden Sie bei dieser Höhe keine staatlichen Leistungen bekommen. Erst nach dem EG-Bezug Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

1270 Euro ist nicht wenig zum Leben, zumal ein Säugling anfangs nicht viel braucht. Ansonsten ist in erster Linie der Kindsvater unterhaltspflichtig und nicht der Staat. Wer Kinder zeugt muss auch Verantwortung übernehmen - das bist du und der Kindsvater. Du hättest bei 2000 Euro plus gut auch einige Ersparnisse anlegen und die Erstausstattung auch second hand beziehen können. Bei der Höhe der Einkünfte glaub ich nicht, dass es Wohngeld geben wird. Ansonsten berät dich doch gerne die Schwangerschaftsberatungsstelle.

Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 15:52



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

soweit ich weiß, kannst du nach der Geburt und sobald deine Ersparnisse komplett aufgebraucht sind, einen antrag auf alg2 stellen. ich würde trotz allem den vater angeben, nicht dass sie dir einen strick drehen und nebst dem unterhaltsvorschuss auch alg2 nicht bewilligen/streichen. ich war auch mal in ähnlicher Situation und habe erst mal keinen vater angegeben, bis das Jugendamt danach fragte, ich mußte auch alg2 beantragen. du weißt nie was noch alles kommt, finanziell, das wäre echt schade, wenn er nicht zur Verantwortung gezogen würde, zumal du ja auch wirklich viel gearbeitet hast, um über die runden zu kommen. das wird mit Kind schwer....

Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 15:56



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

und lass dich nicht verunsichern, v.a. hier im Forum. eine Schwangerschaft und die Versorgung des kindes gehören immer noch zu Notfällen, für die unsere Hängematte gedacht ist. für die Erstlingsausstattung gibt es Stiftungen, die genau prüfen ob du bedürftig bist. gsd entscheiden das nicht gewisse forumsuser.... btdt.

Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 16:00



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

Warum sollte der Vater nicht zahlen sollen? Er muss für das Kind aufkommen, und wenn er kann danach auch noch für dich. Wissen viele nicht, das man auch als unverheiratete a Unterhaltsansprüche gegenüber dem Kindsvater hat. Unter Umständen sind es also nicht nur 150 € welche du "verschenkst" bzw welche du genauer gesagt für dein Kind "unterschlägst". Den der Kindes-Unterhalt ist Geld was dem Kind zusteht - und eben nicht Dir. Wenn der Vater nicht zahlen kann, dann kannst Du schauen wegen Unterhaltsvorschuß - der meistens geringer ist wie das was Väter sonst zahlen müssen nach Düsseldorfer Tabelle. Wenn der Vater Ärger machen will kann er das auch so. Er kann auch einfach zum JA hingehen und sagen, ich bind er Vater. Solltest du dann gelogen haben und ihn verschwiegen haben und aber gleichzeitig Unterhaltsvorschuss oder andere Sozialgelder wie Hartz4 oder so bezogen haben, dann musst du dafür zahlen. Gibst du ihn also nicht an, hast du die nächsten Jahre ein Problem solltest du doch mal auf den Staat angewiesen sein. Davon ab könnte das Kind nicht erben wenn der leibliche Vater stirbt oder in dem Falle Halbwaisenrente beziehen. Ja, er hat dann eine recht auf Umgang - fraglich ob er den nutzt wenn er ja jetzt schon nichts mit euch zu tun haben will. Und genauso fraglich ob er das gemeinsame Sorgerecht beantragt - das müsste er nämlich von sich auch machen. Ehrlich gesagt würde ich Deinen Vater eher fragen ob er dir nicht eine Wohnung zur Miete überlassen kann. Sofern räumlich möglich. Nur überschreiben wegen der Mieteinnahmen halte ich für weniger Optimal - auch das kostet nämlich erst einmal. Und du hättest die Miete ja nicht zur vollen Verfügung wegen Unkosten. So oder so, ich würde den Vater in die Pflicht nehmen - erst recht wenn er ein solcher Ar... ist. Davon ab, einige Versicherungen kann man für die Zeit der EZ bei den Beiträgen runtersetzen lassen oder sie komplett pausieren lassen. Bei anderen bekommt man einen Bonus mit Kind - also das auch mal im Blick haben.

Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 16:31



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

@uriah: Ich bin mir nicht sicher, ob Sie richtig/vollständig gelesenn haben. z.B. Wie soll ich als 25 Jährige (2 Jahre aus der Ausbildung) groß gespart haben? Die Erstausstattung habe ich fast nur gebraucht gekauft. dass 1270,- € nicht wenig sind weiß ich, aber da Sie den Mietspiegel hier nicht kennen... warum so anmaßend? Bitte keine Hätte-Hätte-Fahrradkette-Tipps. Dass ich mich selbst in diese Situation gebracht habe weiß ich, aber es geht um ein Kind und nicht um Fehler in meiner Vergangenheit. Leider konnte die Beratungsstelle keine genauen Infos nennen. Die sind hier wohl mehr Selsorge. @kravallie: ALG2 ist eig. kein Thema. Aber danke trotzdem :))) @Danyshope: Leider geht das nicht, die Wohnung ist vermietet und ein erneuter Umzug wäre unrentabel. Die Kosten (Notar etc. würde natürlich mein Vater tragen). Und vielen Dank :)! besonders für die Hinweise mit den Versicherungen!

von Kristiiin am 07.07.2017, 16:59



Antwort auf: Alleinerziehend: Finanzielle Mittel & Moralische Zwickmühle

Umzug unrentabel ist ein Argument. Wegen Vermietung, da weiß ich eben nicht ob man mit Eigenbedarf argumentieren könnte. Das wäre eh eine langfristigere Sache, da würde ich nicht rechnen das das in einem halben Jahr "gegessen" ist. Aber was zB in 1,5 Jahren, was wenn du wieder arbeitest? Jetzt in der Schwangerschaft würde ich mir das auch nicht unbedingt mehr antun, aber eben etwas länger geplant durchaus im Hinterkopf haben. Fakt ist, solange der Vater kein Sorgerecht hat - was vor der Geburt schwerlich möglich ist - kannst Du eben hinziehen wo du hin willst. Nach der Geburt kann das schwerer werden. Jedenfalls dann wenn Du nicht in der Nähe deines Vaters bzw dessen entsprechender Wohnung wohnst. Solltest du die doch überschrieben bekommen, würde ich auch das berücksichtigen. Ich bin wer der die Meinung vertritt ein Kind braucht beide Elternteile - meistens jedenfalls. Und keines der Elternteil ist per se erst einmal nur wegen des Geschlechts besser. Ich bin aber auch wer der sich halt gerne seht weit "absichert". Entsprechend versuche ich für meinen Teil immer so zu planen das ich die meisten möglichen Optionen so weit wie möglich mir so lange erhalte wie es eben geht. Und das empfehle ich eben auch gerne immer weiter. Entsprechend würde ich mich an Deiner Stelle wirklich mal fachkundig wo informieren welche Auswirkungen welcher Schritt haben könnte. Ob es dann so kommt ist ja eine andere Sache.

Mitglied inaktiv - 07.07.2017, 18:32



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