Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Mai ein Jahr alt, ich bin momentan für 12 Monate in Elternzeit und erhalte auch Elterngeld. Im Oktober habe ich mich vom Kindsvater getrennt, der auch schon seitdem ausgezogen ist. Nun weiß ich, dass ich als alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht 14 Monate Anspruch auf Elterngeld habe. Das Problem ist nur, dass der Kindsvater seine zwei Monate Elternzeit gleich nach der Geburt genommen hat und dafür auch jeweils die 300€ einkommensunabhängiges Elterngeld zusätzlich zu seinem ALG 1 erhalten hat, um unseren Sohn gekümmert hat er sich in dieser Zeit allerdings nicht wirklich. Ist es denn rückwirkend irgendwie möglich, vom Vater die zwei Monate Elternzeit zurückzuverlangen? Also dass er quasi die insgesamt 600€ zurückzahlen muss (oder eventuell einvernehmlich zurückzahlen kann) und ich dafür noch weitere zwei Monate mein Elterngeld bekomme? Da ich erst im September einen Krippenplatz für den kleinen bekomme, muss ich nun noch 3-4 monate zusätzliche Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen, allerdings bin ich für diese ja dann nicht mehr elterngeldberechtigt und mit den 100€ Betreuungsgeld im Monat kommt man ja nicht weit. Betreuungsunterhalt für mich muss der Vater nicht zahlen, da er arbeitslos ist. Um den kleinen kümmert er sich nach wie vor nicht. Oder gibt es irgendeine andere Möglichkeit, wie ich diese drei Monate finanziell durch etwaige staatliche Unterstützung finanziell überbrücken kann? Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort mfg Sabrina
von sabb am 07.02.2014, 21:36