Frage: Alg1 und ungewollt schwanger

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und beziehe momentan ALG1. Der Plan sah anders aus. Naja nun zum Problem. Mein Lebensgefährte verdient nicht schlecht, ich bekomme noch bis April ALG1. Was steht mir nach April zu? Meine Ärztin möchte mich gerne wieder ins absolute BV stecken. (Wir haben schon ein Kind fast 3 Jahre.) Bekomme ich von der Krankenkasse mein Geld auf Grund des BV's? Ich weiß nämlich ehrlich gesagt nicht was ich machen soll. Eigentlich wollte ich wieder arbeiten gehen. Die Fragen wären also; bekomme ich Geld von der KK aufgrund des BV's? Und bekomme ich bis zum Mutterschutz oder nur so lange wie mein ALG1 läuft. Kann ich auch woanders Geld beantragen obwohl mein Lebensgefährte gut verdient? Tut mir leid das es soviele fragen sind. Einen schönen Sonntag noch. Lg Nina

von NinaLina13 am 10.01.2016, 11:37



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Hallo, üblicherweise macht die Agentur f Arbeit bei einem BV Ärger. Nach April steht Ihnen nichts zu, da Sie ja sicherlich mit dem KV in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2016



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Mit BV stehst du soweit ich weiß dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, dann fällt Dein ALG I weg, das würde ich nicht machen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 10.01.2016, 12:18



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Jetzt mal im ernst, warum soll die Allgemeinheit für dich aufkommen wenn der vater deiner Kinder gut verdient??? Gilt das BV nur in deinen erlernten Beruf oder darfst du gar keiner Tätigkeit nachgehen?

von sterntaler82 am 10.01.2016, 13:13



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Weil ich keine Lust habe das er für alles aufkommt. Auch wenn er gut verdient muss man rechnen das Miete kita kosten Versicherungen etc auch alles gezahlt werden muss. Und mir geht es ja auch um die Versicherung für mich und mein/e Kind/er. Und bevor du wieder Urteilst, nein da wir nicht verheiratet sind und er über die Firma versichert ist, kann er uns nicht mit bei sich versichern. Und mein BV gilt für alle Berufe. Ich darf mein Kind in die kita bringen und wieder liegen mehr nicht.

von NinaLina13 am 10.01.2016, 13:34



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

@lilly ich bekomme bis April ALG1 hatte von vorne rein nur noch 5 Monate Anspruch.

von NinaLina13 am 10.01.2016, 13:36



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Tja, dann dein oder euer Pech! Dann muss er halt für deine Versicherung und alles aufkommen. So läuft das nun mal in einer Partnerschaft! Und glaub mir ich reg mich nicht auf, ich hab gerade ne Menge Spaß

von sterntaler82 am 10.01.2016, 14:02



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Bekommst du ein BV, dann bekommst du kein ALG1 mehr. Nach den ALG1 würdest du dann H4 bekommen, aaussichtslos, wenn der Partner gut verdient. Arbeit suchen und arbeiten gehen, die einige finanzielle Alternative. Dein Freund ist für euch als Familie zuständig, wenn du nicht arbeiten gehst. So ist es leider oder besser gesagt; so ist es gerecht. Wenn das Kind auf der Welt ist, bekommst du ja auch nur Mindessatz! Lg

von Colien07022004 am 10.01.2016, 14:14



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Ohne Anspruch auf H4 auch kein Krankenversicherungsschutz. Du musst dich dann selbst versichern oder heiraten.

von Colien07022004 am 10.01.2016, 14:14



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Dein Partner verdient gut, also wird er zahlen müssen. Ganz einfach. Er ist für seine Familie zuständig, und nur wenn er nachweislich nix hat der Steuerzahler.

von Sternenschnuppe am 10.01.2016, 16:13



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

"Weil ich keine Lust habe, dass er für alles aufkommt...." Und ich hab keine Lust, für Dich aufzukommen!!! Weder in Form von ALG noch in Form von H4. Du bist ganz schön dreist! Sehr dreist! Wäre es kein abfälliger Begriff, würde ich es Sozialschmarotzerei nennen.

von Pureheart am 10.01.2016, 21:26



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Naja "Lust" hattet ihr vor ein paar Monaten, jetzt ist es "ernst" und "Gesetz". Nach dem Gesetz ist der Vater nicht nur den Kindern, sondern auch Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Du fändest es also besser, wenn WIR ALLE Deine versicherungen zahlen als der, wegen dem DU Zuhause bleiben willst? Bei uns blieb der Vater Zuhause.... und ivch habe ihm eben Unterhalt gezahlt. Ganz offiztiell jeden Monat auf sein Konto... ... und habe das fröhlich von der Steuer abgesetzt :-) DAS ist ein Rechenexempel, funktioniert aber wunderbar. Mit dem Progressionsvorbehalt von ALG1 und EG muss man halt genau rechnen. Hat uns jahrelang ca. 3.000 EUR ESt pro Jahr zurückgebracht. Gruss Désirée

von desireekk am 11.01.2016, 02:03



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

da geht mir auch die Hutschnur "Weil ich keine Lust habe, dass er für alles aufkommt...." ich habe auch keine Lust für dich aufzukommen, ich hab dich ja nicht mal geschwängert. floe

von la-floe am 11.01.2016, 12:44



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

@pureheart 1stens wusste ich nicht das wir uns duzen. Und zweitens bin ich alles andere als ein "SOZIALSCHMAROTZER" wie SIE es so schön sagen. Bin den zweiten Monat Arbeitslos weil mein ehemaliger Arbeitgeber nach Jahrzehnten bankrott ging. Nach 6,5 Jahren Arbeit musste ich wie alle meiner Kollegen gehen. Und glauben Sie mir wenn ich könnte wie ich wollte würde ich arbeiten gehen. Ich darf aber nicht, es sei denn ich bin ein Mörder und bringe mein Kind das in mir wächst um. Dann hab ich wieder schnell Arbeit, denn ich könnte ab 1.2. wieder arbeiten, muss mir keine sorgen um alles machen, muss aber mein lebenslang damit leben das ich dann nicht 3 Engel habe sondern 4. und das 4 meine schuld wäre. Bevor man über andere urteilt sollte man alles kennen. Ihr habt mir gezeigt warum das Internet ein mobbing net ist. Alle sind toll, doch die die Hilfe brauchen und sie auch suchen sind die bösen. LG

von NinaLina13 am 11.01.2016, 14:15



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Wenn es Probelme mit der Schwangerschaft gibt, dann ist eine Krankmeldung die erste Wahl, ggf. mit Krankengeld nach 6 Wochen. Dennoch wird es der Mindestsatz Elterngeld geben und Dein Freund ist finanziell für Euch zuständig. So sind die Gesetze. Wäre er auch wenn ihr getrennt sein würdet.

von Sternenschnuppe am 11.01.2016, 15:01



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Ich glaube dir das es eine doofe Situation ist ( ja ich benutzte das Du) aber dein Lebensgefährte ist für deinen Unterhalt zuständig!

von sterntaler82 am 11.01.2016, 16:04



Antwort auf: Alg1 und ungewollt schwanger

Das ändert nichts an der Tatsache, dass IHNEN mit BV kein ALGI zusteht und IHR Freund Euch alle finanzieren kann. LG und eine entspannte Schwangerschaft Lilly

Mitglied inaktiv - 11.01.2016, 20:50



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