Frage: alg1 nach Elternzeit

Liebe Frau Bader am 23.4 diesen Jahres ist meine Elternzeit vorbei (1 Jahr). Während der Schwangerschaft wurde mein Vertrag nicht verlängert und ich bezog vier Monate ALG1. Nun hatte ich beim Amt angerufen und gefragt wann ich mich melden muss zwecks weiterführen des ALG1. Die Dame am Telefon meinte ich könnte mich nur erneut arbeitsuchend melden wenn ich ein kitaplatz habe. So das Problem ist nun das ich ja ohne Arbeit keinen kitaplatz kriege. Jedoch könnte sich mein Partner vormittags ums Kind kümmern und meine Mutter nachmittags - also ist mein Kind ja betreut. Habe ich trotzdem kein Anspruch? Vielen Dank im voraus für die Antwort

von Cookie 2204 am 07.02.2014, 22:09



Antwort auf: alg1 nach Elternzeit

Hallo, wenn Sie eine Betreuung nachweisen könne, ist es ok. Das wird aber meist überprüft (ganztägige Seminare) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



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