Liebe Frau Bader,
bestimmt haben Sie diese Frage schon an anderer Stelle beantwortet. Ich habe aber in den anderen Beiträgen zum Thema keine konkrete Antwort herauslesen können.
Mein Kind wird in den nächsten Tagen geboren werden. Wie sieht ganz konkret für dieses Kind die aktuelle Gesetzeslage zum Thema gemeinsames Sorgerecht aus? Ist die Gesetzeslage schon eindeutig geregelt oder befinden wir uns noch in einer Übergansphase und das wird erst im nächsten Jahr definitiv geändert und manifestiert werden? Habe ich automatisch das gemeinsame Sorgerecht mit dem Kindsvater (der strikt gegen die Schwangerschaft und das Kind war und mit dem ich auch seit Monaten keinen Konktakt mehr habe) - wenn ich ihn denn als Vater angeben würde - oder bekomme ich das alleinige und er könnte / müsste sich das gemeinsame ggf. vor Gericht / vor dem Jugendamt erstreiten? Mir ist klar, dass er im zweiten Fall alle Chancen auf seiner Seite hätte. Aber das ist dennoch ein großer Unterschied, ob man erst einmal vor Gericht gehen muss.
Herzliche Grüße
Bebsinho-Mama
von
Bebsinho-Mama
am 08.09.2011, 11:36
Antwort auf:
Aktuelle Gesetzeslage / Stand Geteiltes Sorgerecht uneheliche Kinder?
Halo,
nein, ein Gesetz dazu gibt es nicht. Es obliegt also den Gerichten, damit umzugehen. Sie haben nach wie vor das alleinige Sorgerecht u der Vater muss handeln, wenn er daran etwas ändern möchte
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2011
Antwort auf:
Aktuelle Gesetzeslage / Stand Geteiltes Sorgerecht uneheliche Kinder?
Hey
Er muss vor Gericht gehen !
Und seine Chancen sind nicht gut.
Vor allem wurde das gemacht für Väter, die mit der Partnerin zusammenleben, eine gute Bindung zum Kind haben und die Partnerin sich weigert das Sorgerecht zu teilen.
Diese Väter haben nun auf Antrag eine weit bessere Chance auf das Sorgerecht, weil dann die Bindung zählt und nicht die Willkür der Mutter.
Mitglied inaktiv - 08.09.2011, 11:48
Antwort auf:
Aktuelle Gesetzeslage / Stand Geteiltes Sorgerecht uneheliche Kinder?
Gut, das ist ja schon alles etwas beruhigend. Denn um erst einmal vor Gericht zu ziehen müsste ja per se eine große Motivation des Vaters vorhanden sein, die in diesem Fall wohl kaum gegeben sein dürfte. Danke für die Antworten!
Liebe Grüße
von
Bebsinho-Mama
am 08.09.2011, 12:41