Aktuell im Krankengeld nun tauchen schwangerschaftsbedingte Probleme auf !

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aktuell im Krankengeld nun tauchen schwangerschaftsbedingte Probleme auf !

Guten Tag Frau Bader, Ich brauche dringend Ihren Rat, da mir keiner wirklich eine verbindliche Antwort geben kann. Seit Anfang Oktober bin ich wegen einer psychischen Sache im Krankengeld. Nun habe ich festgestellt dass ich schwanger bin. Von einer Mitarbeiterin der Krankenkasse wurde ich darauf hingewiesen, dass ich mit meinem FA reden soll dass ich eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung wegen meiner Übelkeit und dem Schwindel bekomme, da ansonsten die Krankengeld-Monate mit 0,00€ ins Elterngeld fallen. Nun stellt sich mir die Frage, wie so etwas abläuft ? Aktuell unterschreibt mein Psychiater den Auszahlschein immer bis auf weiteres. Müsste ich diesen auf eine Freitag auslaufen lassen und am Montag dann zum Frauenarzt gehen? Dann wäre wieder mein Arbeitgeber für meinen Lohn zuständig und es startet eine neue Diagnose für 6 Wochen ? Oder kommt die schwangerschaftsbedingte Diagnose zu der bisherigen hinzu ? Könnte man ab Beginn dieser Diagnose dann die Zeit im Elterngeld mit geltend machen ? Und wie verhält es sich dann wenn die psychische Diagnose wegfällt ? Wer unterschreibt den Auszahlschein denn dann ? Dann habe ich noch eine Frage zum Auszahlschein. Bin ich dazu verpflichtet meinen Arbeitgeber umgehend darüber zu informieren, wann voraussichtlich der letzte Tag des Krankengeldes ist? Oder reicht es wenn ich dann am nächsten Tag dort erscheine ? Ich habe wirklich Angst etwas falsch zu machen. Ich freue mich über ihre Antworten.

von LiSi27 am 26.11.2015, 15:31



Antwort auf: Aktuell im Krankengeld nun tauchen schwangerschaftsbedingte Probleme auf !

Hallo, auf der einen Seite ist es gut, weil sie dann wieder sechs Wochen Lohn bekommen. Die Krankschreibung wegen der schwangerschaftsbedingten Problemen wird jedoch nur befristet sein. Und was ist danach? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2015



Antwort auf: Aktuell im Krankengeld nun tauchen schwangerschaftsbedingte Probleme auf !

du brauchst nicht einmal ein wochenende zwischen den diagnosen, um mit der neuen diagnose in die lohnfortzahlung "einzusteigen". dem ag mußt du nichts mitteilen, der kartelt das mit der krankenkasse aus und ist in der holschuld, wenn er die neue au bekommt. sollte die übelkeitsdiagnose nicht weiter bestehen bleiben und du weiter psychisch erkranken, fällst du dann wieder ins krankengeld. wie das mit dem elterngeld läuft, weiß ich nicht.

Mitglied inaktiv - 26.11.2015, 17:24



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