Guten Tag Frau Bader,
Erstmal muss etwas ausholen. Vor der Geburt meines zweiten Kindes habe gearbeitet,
wurden aber schon aufgestockt.
Vom elterngeld durfte ich 300 Euro behalten.
Das dritte Kind kommt jetzt noch bevor mein zweites drei jahre alt ist und hat vergangenen Sommer keinen kita platz bekommen, so das ich nicht arbeiten gehen konnte.
Im Regelfall darf die arge das elterngeld ja anrechnen wenn man ein jahr nicht gearbeitet hat.
Meine Frage stellen wir nicht einen Sonderfall da so das ich das elterngeld behalten darf ?
Ich danke Ihnen
Ich hoffe es ist verständlich
von
Mama hoch drei
am 12.03.2019, 11:49
Antwort auf:
Agl2 elterngeld
Hallo,
Nein, da Sie ein Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2019
Antwort auf:
Agl2 elterngeld
Nein, warum?
Du hast ja einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz seit das Kind 1 Jahr ist und den ihr auch hättet einklagen können.
von
Felica
am 12.03.2019, 11:56
Antwort auf:
Agl2 elterngeld
Du hast nur einen Freibetrag gegenüber dem Jobcenter, wenn du in den 12 Monaten des Bemessungszeitraumes irgendwann gearbeitet hast.
Wenn alle 12 Monate mit 0 in die Elterngeldberechnung eingehen, dann hast du auch keinen Freibetrag gegenüber dem Jobcenter.
von
Dojii
am 12.03.2019, 12:22
Antwort auf:
Agl2 elterngeld
Nein kein Freibetrag...
Dein 2. Kind hat einen Rechtsanspruch. Du hast nicht gearbeitet
Mitglied inaktiv - 12.03.2019, 14:31