Hallo, ich wüsste gern, wenn ich länger als 6 Wochen wegen Rückenschmerzen aufgrund der Schwangerschaft krank geschrieben bin und der AG mir die Differenz vom Krankengeld zu meinem normalen Nettogehalt zahlt, ob das Krankengeld mit der Differenz dem Elterngeld angerechnet wird. Wird das Krankengeld überhaupt angerechnet? Ich hoffe, Sie können mir ein wenig helfen. Vielen Dank und viele Grüße Nani
von Nani1704 am 06.01.2016, 20:04