Hallo Frau Bader,
ich bin noch bis 9.6.2014 in Elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber haben wir allerdings vereinbart, dass ich ab dem 1.1.2014 wieder in Teilzeit anfange zu arbeiten. Jetzt möchte die Personalabteilung meinen Vollzeitvertrag (ich bin seit 03/2004 in dem Unternehmen tätig!) in einen Teilzeitvertrag abwandeln.
Ich hatte denen gesagt, dass es mir egal ist, ob ich Teilzeit in Elternzeit arbeite, oder ob wir einen Vereinbarung über die Teilzeit treffen und die Elternzeit ab 1.1. aufheben, aber es war nie die Rede über die Abänderung des Arbeitsvertrages. Ich denke nicht, dass ich so schnell wieder in Vollzeit arbeiten werde. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das machen soll und ob mir dadurch Nachteile entstehen. Worauf muß ich achten?
Vielen Dank und einen guten Start in die Woche
N.U.
von
Annecik
am 26.08.2013, 13:53
Antwort auf:
Änderung des Vollzeitvertrages in einen Teilzeitvertrag?
Hallo,
ich finde es wichtig, dass der neue Vertrag aufd en alten bezug nimmt und auf die EZ befristet ist
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2013
Antwort auf:
Änderung des Vollzeitvertrages in einen Teilzeitvertrag?
In erster Linie muss der bis auf die Stundenanzahl identisch bleiben.
Gleicher Lohn ( eben den Stunden dann angepasst, keine Befristung, keine Probezeit )
Wenn das alles stimmig ist spricht nix dagegen,
Besser wäre ein Änderungsvertrag zum Hauptvertrag, wo lediglich auf die reduzierten Stunden eingegangen wird.
von
Sternenschnuppe
am 26.08.2013, 14:29
Antwort auf:
Änderung des Vollzeitvertrages in einen Teilzeitvertrag?
Hast du vor nach der Elternzeit auch Teilzeit zu arbeiten?
Wievel Elternzeit ist am 09.06.2014 "verbraucht", vieel Frauen beantragen ja nicht die vollen 3 Jahre. Wenn da noch "restzeit" vorhanden ist, und du mind. 2 Jahre Elternzeit genommen hast, könnte man die dann ja noch hintendranhängen.
Ansonsten, wenn du vor hast nach der Elternzeit wieder voll zu arbeiten, dann würde ich keinen neuen Vertrag unterschreiben ausser es wird explisiet fetsgehalten, das der Teilzeitvertrag nur für die Elternzeit gilt und danach wieder der Vollzeitvertrag läuft. Würde da mal in der Personalabteilung nachfragen, evtl ist denen nicht bewußt das du nur für die Elternzeit die Stunden reduzieren willst.
Hast du vor eh auch nach der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, dann würde ich drauf achten das eben mind, die Bedingungen deines Vollzeitvertrages übernommen werden - dann halt nur auf Teilzeit umgerechnet.
Mitglied inaktiv - 26.08.2013, 14:55