Änderung der Arbeitszeiten in der Elternzeit / Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung der Arbeitszeiten in der Elternzeit / Teilzeit

Hallo Frau Bader, ich bin Vater einer hübschen Tochter und habe bereits frühzeitig zwei Monate Elternzeit (Teilzeit) beantragt. War auch alles kein Problem und wurde genehmigt. Ich Arbeite Vollzeit. Übermorgen beginnt meine Elternzeit/Teilzeit und nun kommt der Geschäftsführer und teilt mir mit, dass er mit den Arbeitszeiten nicht zufrieden ist und möchten, dass ich von 13-17 Uhr arbeite, statt wie üblich 08-13 Uhr. Die weitere Aufforderung war, entweder Nachmittag oder die zwei Monate gar nicht kommen. Nun ist es sicherlich schwer einen Antrag in so kurzer Zeit zu ändern. Ich habe dem "gar nicht" zugestimmt bzw. dass ich mich Informieren möchte ob das überhaupt möglich ist. Meine Fragen sind ob der Geschäftsführer die Arbeitszeit einfach auf Nachmittag legen kann. Es gibt hierfür keinen vernünftigen Grund, der Einzige Grund ist, dass wir immer im direkten Kontakt stehen und Er mich immer sehen möchte, da er auch nur Nachmittags im Büro ist. Die zweite Frage ist, wäre es überhaupt möglich diesen Antrag in so kurzer Zeit zu ändern? Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Jan Zimmermann

von Jan.Zimmermann am 30.05.2017, 17:24



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeiten in der Elternzeit / Teilzeit

Hallo, gibt es denn eine nachvollziehbare und beweisbare Regelung, wonach die Zeiten auf vormittags festgelegt worden sind oder wurde darüber noch gar nicht gesprochen? Ist es denn sinnvoll und nötig, dass Sie zur gleichen Zeit im Betrieb sind wie Ihr Vorgesetzter? Ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, die kann er, gerade mit seiner Begründung, willkürlich festlegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2017



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeiten in der Elternzeit / Teilzeit

Wenn Du das nicht schriftlich hast mit dem Arbeitszeiten kann er dich zu den Zeiten wo du üblicherweise arbeiten musst - siehe Arbeitsvertrag - auch in der Elternzeit einsetzen.

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 17:29



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeiten in der Elternzeit / Teilzeit

Vielen Dank für die Antwort. Wie ist es mit einer mündlichen Zusage? Wir waren in einer Mitarbeiter Besprechung und da habe ich nochmals mitgeteilt dass ich Vormittags arbeiten werde in der Elternzeit. Darauf hin kam ein ok und wir haben weiter alles geplant. Viele Grüße

von Jan.Zimmermann am 31.05.2017, 10:57



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