Hallo Frau Bäder,
nach Trennung vom Kindsvater (2,5 Jahre ist die Tochter), bin ich vorübergehend zu meinen Eltern ins Gästzimmer gezogen. Die alte Wohnung zahle ich noch mit.
Jetzt meinte das Finanzamt, dass ich ja mit meinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bilde und deshalb die StrKl2 nicht für mich gilt, erst wenn ich ganz alleine mit meinem Kind wohne.
Ist das so richtig? Ich kaufe selbst ein und wenn die was kaufen, gebe ich das Geld dafür und was für die Miete eben dazu.
Was ist richtig und wann kriege ich die Steuerklasse 2 in dem Fall?
Danke
von
youandme!
am 30.08.2017, 09:34
Antwort auf:
Änderung Steuerklasse für Alleinerziehende
Hallo,
stimmt leider.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2017
Antwort auf:
Änderung Steuerklasse für Alleinerziehende
Das ist leider richtig so.
Solange Sie mit (mind.) einer volljährigen Person (für welche Sie nicht Kindergeldberehtigte sind) in einem Haushalt wohnen, gelten Sie nicht als Berechtigte der SK 2.
Sie müssten beweisen können, dass Sie einen komplett getrennten Haushalt von Ihren Eltern führen.
Sobald Sie mit dem Kind in eine eigene Wohnung ziehen (und sich dort melden) können Sie in SK 2 wechseln.
[Ich weiß das leider so genau, weil bis kurz nach der Geburt meines Kindes, meine 19-jährige Schwester bei mir lebte, Kindergeldberechtigter war unser Vater und somit konnte ich nicht direkt in die 2.]
Wieso zahlen Sie die alte Wohnung noch mit?!
Denn so groß ist die Steuer"ersparnis" durch SK 2 auch nicht...
von
Kristiiin
am 30.08.2017, 12:33