Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist im Juli 2017 geboren. Ich habe einen Antrag auf Elterngeld gestellt für 12 Monate. Nun ist mein Mann arbeitslos geworden und meine Frage ist, kann man den Elterngeldbescheid ändern? Sodass ich wieder arbeite und mein Mann Elterngeld beantragt und erhält? Oder kann man den Elterngeldanspruch ruhen lassen, sodass ich Arbeite solange mein Mann keine Arbeit hat und sobald er was gefunden hat, ganz normal weiter das Elterngeld beziehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Mima11 am 24.11.2016, 13:31